Vorlage
Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
[Signature] [QR Code]
Bundesbeschluss Vorentwurf über die Verwendung der Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge
vom …..
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]1,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert:
Art. 86 Abs. 2 Bst. b, d, e und ebissowie Abs. 2bisund 4
2Dem Fonds werden die folgenden Mittel zugewiesen:
b. mindestens 50 Prozent des Reinertrags der besonderen Verbrauchssteuer nach Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe d;
d. mindestens 40 Prozent und höchstens 46 Prozent des Reinertrags der besonderen Verbrauchssteuer nach Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe f;
e. ein Anteil des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf allen Treibstoffen, ausser den Flugtreibstoffen, nach Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe e; der Betrag dieses Anteils entspricht der Summe von je 9 Prozent:
1. der Mittel nach Buchstabe c,
2. der Hälfte Reinertrags der Verbrauchssteuer auf allen Treibstoffen, ausser den Flugtreibstoffen,
ebis. 6 Prozent des Reinertrags der besonderen Verbrauchssteuer nach Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe f;
2bisDie Summe der Beträge nach Absatz 2 Buchstaben e und ebisdarf 310 Millionen pro Jahr nicht übersteigen; das Gesetz regelt die Indexierung dieses Betrags.
4Der Spezialfinanzierung werden die folgenden Mittel gutgeschrieben, abzüglich der Mittel nach Absatz 2 Buchstabe e:
a. die Hälfte des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf allen Treibstoffen, ausser den Flugtreibstoffen, nach Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe e;
1 BBl 20XX …
2 SR 101 2016–......