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Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 19 Seiten
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Entwurf
Bundesgesetz über eine Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge (E-Fahrzeug-Steuergesetz, EFzStG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe f der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2,
beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Der Bund erhebt auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge eine Verbrauchssteuer (Steuer).
Art. 2 Begriffe
In diesem Gesetz bedeuten:
a. Elektrofahrzeug: ausschliesslich oder teilweise batterieelektrisch angetriebenes Motorfahrzeug mit Ladeanschluss;
b. Plug-In-Hybrid-Fahrzeug: teilweise batterieelektrisch angetriebenes Motorfahrzeug mit Ladeanschluss;
c. Ladestrom: elektrische Energie, die zum Aufladen der Batterien von Elektrofahrzeugen an einer Ladeeinrichtung zugeführt wird, gemessen in Kilowattstunden;
d. Ladeeinrichtung: Installation oder Gerät zum Aufladen von Elektrofahrzeugen;
e. Steuer: Ladestromsteuer und pauschale Steuer
AS …
1 SR 101
2 BBl 20XX …