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Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 19 Seiten

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Entwurf

Bundesgesetz über eine Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge (E-Fahrzeug-Steuergesetz, EFzStG)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe f der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2,

beschliesst:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Der Bund erhebt auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge eine Verbrauchssteuer (Steuer).

Art. 2 Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten:

a. Elektrofahrzeug: ausschliesslich oder teilweise batterieelektrisch angetriebenes Motorfahrzeug mit Ladeanschluss;

b. Plug-In-Hybrid-Fahrzeug: teilweise batterieelektrisch angetriebenes Motorfahrzeug mit Ladeanschluss;

c. Ladestrom: elektrische Energie, die zum Aufladen der Batterien von Elektrofahrzeugen an einer Ladeeinrichtung zugeführt wird, gemessen in Kilowattstunden;

d. Ladeeinrichtung: Installation oder Gerät zum Aufladen von Elektrofahrzeugen;

e. Steuer: Ladestromsteuer und pauschale Steuer

AS …

1 SR 101

2 BBl 20XX …