Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 40 Seiten

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6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 92 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eid- genossenschaft (BV; SR 101), der dem Bund eine ausschliessliche und umfassende Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Fernmeldewesens zuweist.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Mit der Vorlage werden einzelne Verpflichtungen, die sich auch der Istanbul-Konven- tion ergeben, umgesetzt.

6.3 Erlassform

Mit den vorgeschlagenen Bestimmungen wird Artikel 20 FMG umgesetzt. Diese Be- stimmung räumt dem Bundesrat insbesondere die Möglichkeit ein, die Pflicht zur Er- bringung des Notrufdienstes auf weitere Fernmeldedienste auszudehnen, die öffentlich zugänglich sind und verbreitet genutzt werden. Gestützt auf diese Delegationsnorm wird vorliegend der Zugang über den Echtzeittext (Real Time Text) im Rahmen einer Verordnungsrevision eingeführt. Gemäss Artikel 62 Absatz 2 FMG kann der Bundesrat dem BAKOM zudem die Aufgabe übertragen, die notwendigen technischen und admi- nistrativen Vorschriften zu erlassen (siehe auch Art. 105 Abs. 1 FDV).

6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen (die Ausgaben über einem der Schwellenwerte nach sich ziehen) geschaffen, noch neue Verpflichtungs- kredite / Zahlungsrahmen (mit Ausgaben über einem der Schwellenwerte) beschlos- sen.

6.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Gemäss Artikel 62 Absatz 2 FMG kann der Bundesrat dem BAKOM zudem die Aufgabe übertragen, die notwendigen technischen und administrativen Vorschriften zu erlassen (siehe auch Art. 105 Abs. 1 FDV).

6.6 Datenschutz

Die vorgeschlagene Verordnungsänderung hat keine datenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen.