Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 40 Seiten

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5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Mit dieser Vorlage entstehen keine finanziellen oder personellen relevanten Auswir- kungen auf den Bund.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Die Alarmzentralen werden von kantonalen Organisationen betrieben. Folglich entste- hen den Kantonen durch die Einführung von Echtzeittext zusätzliche Kosten. Sie müs- sen das für die Verarbeitung von Echtzeittext notwendige Equipment anschaffen, Schu- lungen ihres Personals durchführen sowie Übungen und Tests durchführen. Beim Equipment fallen vor allem für Software Zusatzkosten an, etwa für spezielle Network und User Interfaces zur Behandlung der textbasierten Notrufe.43 Falls eine Alarmzent- rale noch über alte, nicht SIP-fähige Telefonanlagen verfügt, können auch bei der Hard- ware erhebliche Kosten hinzukommen. Diese dürften allerdings je nach aktuellem Aus- rüstungsstand einer Alarmzentrale variieren. Im Falle von Umrüstungen alter Anlagen ist von einem erheblichen Anteil an Sowieso-Kosten auszugehen, da bestehende An- lagen zu einem gewissen Zeitpunkt in jedem Fall das Ende ihres Lebenszyklus errei- chen und ersetzt werden müssten. Möglicherweise werden jedoch solche Ersatzinves- titionen früher getätigt. Basierend auf dem neuen Equipment sind spätere Weiterent- wicklungen in der Regel möglich, wie etwa die Adaptierung videobasierter Notrufe.

Durch die Priorisierung von Notrufen entsteht den Alarmzentralen ein zusätzlicher Nut- zen. Sie können folglich Notrufe einfacher von sonstigen Anrufen an die Alarmzentralen unterscheiden.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Bezüglich des Nutzens ist der Notruf ein zentraler Telekommunikationsdienst und dient der Bevölkerung sowie der Wirtschaft. Wie unter Ziffer 1.1 beschrieben, kann der Nut- zen in allgemeiner Weise mit dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und des Eigentums, sowie dem Wert der Aufrechterhaltung des Notrufs in Krisensitua- tionen begründet werden. Die konkreten Nutzenbeiträge einzelner Massnahmen las- sen sich mit verhältnismässigem Aufwand nicht quantifizieren. Gesamtwirtschaftlich dürften sie eher geringfügig sein. In der nächsten FMG-Revision sollen zu Resilienz und Verfügbarkeit des Notrufsystems weitere Massnahmen vorgeschlagen werden (vgl. Ziff. 1.2). Bezüglich der Einführung von Echtzeittext lässt sich anmerken, dass der Nutzen weniger auf Ebene Gesamtwirtschaft als bei einer gesellschaftlichen Gruppe (hörbehinderte Personen) anfällt. Diese erhalten einen direkten und schnelleren Not-

43 EENA (2023). Innovate to Illuminate: TEXAS 9-1-1 CENTER’S TRAILBLAZING RTT JOURNEY, https://eena.org/wp-content/uploads/2023_12_14_RTT_Webinar_Slides.pdf.