Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/39: Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten · 49 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht

Übersicht

Im Jahr 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die erste Aktualisierung des internationalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten veröffentlicht. Mit der Europäischen Union (EU) wird dieser Standard über ein bilaterales Abkommen umgesetzt. Dieses wurde nun revidiert, um der Aktualisierung des Standards Rechnung zu tragen. Neben der Aktualisierung des AIA enthält das Änderungsprotokoll neu auch Bestimmungen zur Amtshilfe für die Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen. Mit dieser Vorlage beantragt der Bundesrat die Genehmigung des Änderungsprotokolls zum Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten.

Ausgangslage

Die Schweiz setzt den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten mit der EU über das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten um. Infolge der Revision des globalen Standards für den AIA über Finanzkonten, an der sich die Schweiz aktiv beteiligt hat, wurde das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur Umsetzung dieses Standards entsprechend revidiert.

Mit der Aktualisierung des Gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard; GMS, CRS auf Englisch) wurden Auslegungsfragen geklärt und Änderungen vorgenommen. Gewisse Meldepflichten wurden erweitert, und die Behandlung von gemeinnützigen Rechtsträgern sowie von E-Geld- und Kapitaleinzahlungskonten wurde geklärt. Diese sind in Zukunft vom Anwendungsbereich des AIA über Finanzkonten ausgenommen, sofern die von der OECD festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Im Zuge der Revision des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU wurden diese Ausnahmeregelungen übernommen, auch jene betreffend die gemeinnützigen Rechtsträger, sofern diese ihren Sitz in der Schweiz und nicht auch in der EU haben. Ausserdem wurden die Datenschutzbestimmungen aktualisiert.

Parallel wurden neue Bestimmungen über die Amtshilfe bei der Einziehung von Steuerforderungen verhandelt. Dies war eine Forderung von Seiten der EU, welche den Weiterbestand des AIA-Abkommens und damit auch des für die Schweiz wichtigen Artikels 9 AIA-Abkommen (Quellensteuerbefreiung für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen) mit der Vereinbarung von Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Steuerforderungen verknüpfte. Im Rahmen der Verhandlungen konnte die Amtshilfe bei der Einziehung auf den Bereich der Mehrwertsteuer (MWST) begrenzt werden.