Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/39: Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten · 49 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

1.1.1 AIA über Finanzkonten

1.1.1.1 Weiterentwicklung des AIA über Finanzkonten

Am 15. Juli 2014 verabschiedete der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Standard Finanzkonten). Dabei handelt es sich um einen globalen Mindeststandard, zu dessen Umsetzung sich die Schweiz 2014 bekannte. Er besteht aus dem gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard der OECD für Informationen über Finanzkonten (GMS; CRS auf Englisch) und der multilateralen Vereinbarung vom 29. Oktober 20141 der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung Finanzkonten). Die AIA-Vereinbarung Finanzkonten trat für die Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft. Sie beruht auf Artikel 6 des multilateralen Übereinkommens vom 25. Januar 19882 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) und sieht vor, dass Informationen auszutauschen sind, die nach den Vorschriften des GMS gesammelt wurden.

Seit der Verabschiedung des AIA-Standards Finanzkonten durch den Rat der OECD haben sich die Finanzmärkte insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung erheblich weiterentwickelt. Gleichzeitig haben die Staaten3 und die betroffenen Kreise Erfahrung mit dem Regelwerk gesammelt, weshalb die OECD im Jahr 2020 Arbeiten zu dessen Revision aufnahm. Mit der Revision wurden Auslegungsfragen zum GMS geklärt. Gewisse Meldepflichten wurden erweitert, und die Behandlung insbesondere von gemeinnützigen Rechtsträgern sowie von E-Geld- und Kapitaleinzahlungskonten wurde geklärt. Diese sind in Zukunft vom Anwendungsbereich des AIA über Finanzkonten ausgenommen, sofern die von der OECD festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Am 8. Juni 2023 hat der Rat der OECD die Aktualisierung des GMS und das Addendum zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten (Revision des AIA-Standards) sowie einen neuen Melderahmen für den AIA über Kryptowerte (MRK; CARF auf Englisch) und eine entsprechende neue multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den AIA nach dem Melderahmen für Kryptowerte (AIA-Vereinbarung

1 SR 0.653.1

2 SR 0.652.1

3 Der Begriff «Staaten» umfasst in diesem Bericht sowohl Staaten als auch Hoheitsgebiete.