Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten

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Übersicht

Der Bundesrat will im Rahmen der Gigabitstrategie des Bundes die gesetzlichen Grundlagen für ein befristetes Förderprogramm schaffen. Damit soll der Ausbau

mit Internetbreitbandanschlüssen in Gebieten, die nicht eigenwirtschaftlich erschlossen werden können, mit Fördermitteln des Bundes von bis zu 365 Millionen Franken angestossen werden. Die Mittel sollen durch künftige zweckgebundene Konzessionsgebühren für Mobilfunkkonzessionen gedeckt werden. Als Gesuchstellerinnen und Empfängerinnen von Finanzhilfen sind die Gemeinden vor-

gesehen. Voraussetzung für einen Bundesbeitrag an ein gefördertes Projekt soll ein Beitrag in gleicher Höhe durch den betroffenen Kanton sein.

Eine flächendeckende moderne Fernmeldeinfrastruktur trägt zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei und ermöglicht es der ganzen Gesellschaft, von der zunehmenden Digitalisierung zu profitieren. Die Förderung ver-

ringert den digitalen Stadt-Land-Graben, erhöht die Chancengleichheit bei der Ansiedelung von Wohnbevölkerung und Arbeitsplätzen und leistet damit einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur nationalen Identifikation.

Ausgangslage

Mit der Verabschiedung des Berichts «Hochbreitbandstrategie des Bundes» in Erfüllung des Postulates 21.3461 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat der Bundesrat am 28. Juni 2023 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, ein Aussprachepapier zur Umsetzung der Strategie und zu deren Finanzierung zu erarbeiten. Nach erfolgter Aussprache hat der Bundesrat am 8. Dezember 2023 die Gigabitstrategie des Bundes beschlossen. Zu deren Umsetzung will er mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage ein Förderprogramm zur Unterstützung des Breitbandnetzausbaus ausserhalb der Zentren schaffen. Zur Finanzierung sollen primär die gesamten Einnahmen aus den nächsten Mobilfunkfrequenzvergaben verwendet werden können. Zudem sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine finanzielle Beteiligung der Kantone, die Fördergelder erhalten, und der Branche geschaffen werden.

Inhalt der Vorlage

Der Vorentwurf bezweckt die Förderung des landesweiten Ausbaus passiver Fernmeldeinfrastrukturen, die feste Gebäudeanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde für den Download gewährleisten. Die Förderung soll im Rahmen eines auf sieben Jahre befristeten Programms erfolgen und staatliche Mittel in der Höhe von maximal 730 Millionen Franken umfassen. Die erforderlichen Finanzhilfen in Form von nicht rückzahlbaren Geldleistungen sollen zur Hälfte vom Bund getragen, sofern der von einer Förderung betroffene Kanton (oder die Gemeinde) die andere Hälfte trägt. Die Subventionierung soll nur dort gewährt werden, wo der Ausbau durch die Marktteilnehmer nicht eigenwirtschaftlich realisiert werden kann, respektive der Ausbau ohne Finanzhilfe nicht stattfinden würde. Die Kosten des Ausbaus tragen grundsätzlich die Netzbetreiberinnen. Die Finanzhilfe beschränkt sich auf den erwarteten Fehlbetrag eines Ausbauprojektes im Rahmen einer üblichen, vom Bundesrat zu bestimmenden, Amortisationsdauer. Die Fördergelder sollen innerhalb der bewilligten Kredite an die Gemeinden ausgerichtet werden, wenn sie alle vom Bund vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen. Das Zugangsrecht zu den geförderten Infrastrukturen für andere Anbieterinnen soll den wirksamen Wettbewerb und die Angebotsvielfalt der