Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

Dienste für die Konsumentinnen und Konsumenten auch in den geförderten Gebieten gewährleisten. Die erforderlichen Bundesmittel von bis zu 375 Millionen Franken sollen durch eine befristete zweckgebundene Verwendung der jährlichen Konzessionsgebühren von Mobilfunkkonzessionen finanziert werden, welche durch die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) mit Inkrafttreten ab 2029 erteilt werden. Um die Finanzierung der Bundesanteile sicherstellen zu können, soll dieses Gesetz nicht vor 2029 in Kraft treten. Eine zusätzliche Branchenabgabe wurde nicht vorgesehen, da die Fernmeldedienstanbieterinnen ihren Beitrag bereits mit den Konzessionsgebühren, welche zur Deckung der erforderlichen Bundesmittel ausreichen dürften, und mit umfangreichen Investitionen in den Bau und den Betrieb der Netze leisten.