Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/43: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 11 Seiten
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Aktenzeichen:
CVCI, Centre Patronal, SBV, SGB, Stadt Bern, TCS befürworten eine befristete Verlängerung der Geltungsdauer des Sondersatzes bis am 31. Dezember 2035. Die Befristung wird vor allem ordnungspolitisch begründet – insbesondere damit, dass die Sonderbehandlung einer Branche regelmässig politisch diskutiert werden solle.
Centre Patronal ist zudem der Meinung, eine unbefristete Verlängerung der Geltungsdauer sei nicht zu rechtfertigen, solange auch die Finanzordnung des Bundes nur befristet sei. SBV erachtet die Synchronisation der Geltungsdauer des Sondersatzes und der Geltungsdauer der Finanzordnung als pragmatische Lösung.
4.3.2 Unbefristete Verlängerung der Geltungsdauer des Sondersatzes
Kantone
2 Kantone (FR, VS) befürworten eine dauerhafte Fortführung des Sondersatzes. Nach sechs bisherigen Verlängerungen sei es konsequent, den Satz dauerhaft zu verankern, um den Betrieben echte Rechts- und Planungssicherheit zu bieten.
Parteien
Die Mitte spricht sich als einzige Partei für eine dauerhafte Verlängerung der Geltungsdauer des Sondersatzes aus. Sie begründet dies mit der Notwendigkeit langfristiger Planungssicherheit und stabiler Rahmenbedingungen für die Beherbergungsbranche. Angesichts hoher Kosten, starkem Franken und Fachkräftemangel sieht sie den Sondersatz nicht mehr als temporäre Massnahme, sondern als dauerhaft notwendiges Strukturinstrument zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus.
Verbände/Organisationen
GastroSuisse, HotellerieSuisse, sgv und ihre Unterverbände sowie HGU, ParahotellerieSuisse, SAB, SBS und STV befürworten eine unbefristete Verlängerung der Geltungsdauer des Sondersatzes. Die genannten Vernehmlassungsteilnehmenden argumentieren, dass wiederkehrende Befristungen Unsicherheiten schaffen und langfristige Investitionen behindern. Eine dauerhafte Regelung würde Planungssicherheit gewähren und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber europäischen Ländern, die die Sondersätze ebenfalls dauerhaft anwenden, stärken.
GastroSuisse, HotellerieSuisse und ihre Unterverbände und Parahotellerie Suisse betonen, dass die Argumente für den Sondersatz seit 30 Jahren unverändert bestehen und es nun an der Zeit sei, ihn definitiv im MWSTG zu verankern. Damit werde verhindert, dass wiederkehrende Vorlagen den politischen Prozess blockieren und zusätzlicher administrativer Aufwand beim Bund entstehe. Auch der sgv hält fest, dass der Sondersatz nach dreissig Jahren nicht mehr als Ausnahme, sondern als struktureller Bestandteil des Schweizer Steuersystems zu betrachten sei.
5. Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden
5.1. Kantone und Fürstentum Liechtenstein Adressaten Abkürzungen Eingegangene Stellungnahme
Staatskanzlei des Kantons Zürich ZH 🗹 Staatskanzlei des Kantons Bern BE 🗹 Staatskanzlei des Kantons Luzern LU 🗹