Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/43: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 11 Seiten
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Aktenzeichen:
GastroSuisse und ihre Unterverbände betonen, dass die Tourismusbranche äusserst störungsanfällig ist und ein Sondersatz daher für die Branche unerlässlich sei.
Gemäss Centre Patronal soll bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zur Kompensation der finanziellen Mehrbelastung des Bundes – insbesondere zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV) – auch der Sondersatz eine nominale Anpassung in gleicher Höhe wie der Normalsatz erfahren.
SBV befürwortet die Weiterführung des Sondersatzes, da zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe parahotelleristisch tätig seien und eng mit der Hotellerie und der Gastronomie zusammenarbeiten. Zugleich fordert der SBV, dass die Landwirtschaft von allfälligen Kompensationsmassnahmen für Mindereinnahmen nicht betroffen werden darf.
sgv stimmt der Verlängerung der Geltungsdauer des Sondersatzes zwar zu, hält aber fest, dass es wirtschaftspolitisch bessere Instrumente gäbe wie beispielsweise eine Geldpolitik, die den unverhältnismässigen Aufwärtstrend des Frankens breche, sowie strukturelle Massnahmen bei der Ausbildung von Mitarbeitenden und bei der Innovation.
SAB äussert sich überrascht über die ablehnenden Formulierungen im erläuternden Bericht und erwartet, dass der Bundesrat in der Botschaft die positiven Gründe für eine Verlängerung der Geltungsdauer des Sondersatzes stärker gewichtet.
Sollte der Sondersatz aufgehoben werden, so soll dieser gemäss Ville de Lausanne
schrittweise abgeschafft werden, damit sich die Branche auf diese Veränderung einstellen könne.
4.2.2 Ablehnung
Kantone
7 Kantone (AR, BL, GL, SG, TG, ZG, ZH) lehnen eine Verlängerung der Geltungsdauer des Sondersatzes ab. Die Mehrheit dieser Kantone erachten die wirtschaftliche Erforderlichkeit des Sondersatzes als nicht mehr gegeben. Die Branche verzeichne Rekordzahlen. Als weitere Gründe für die Abschaffung werden insbesondere die Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems, die angespannte finanzielle Lage des Bundes sowie die steuerliche Privilegierung einer einzelnen Branche, die zu Wettbewerbsverzerrungen führe, genannt. AR, GL und TG sind der Ansicht, dass sich eine subventionierte Branchenpolitik negativ auf die Innovations- und Investitionsfähigkeit und Agilität der Unternehmen auswirkt und eher zu einer Strukturerhaltung beiträgt. GL hält fest, dass der Sondersatz nur einen begrenzten Einfluss auf den Tourismus und die Standortattraktivität des Kantons habe, da fast 90 Prozent der Übernachtungsgäste aus der Schweiz stammen und der internationale Preiswettbewerb daher nur eine untergeordnete Rolle spiele.
ZG spricht sich dafür aus, die Mehrwertsteuer grundsätzlich zu überarbeiten und mittels Abschaffung respektive Reduzierung von Sondersätzen in Richtung Einheitssatz zu vereinfachen. Sollte dennoch an der Verlängerung der Geltungsdauer des Sondersatzes festgehalten werden, sei dieser auf längstens das Jahr 2035 zu befristen. Auch ZH vertritt die Auffassung, dass im Falle einer Verlängerung der Geltungsdauer diese zwingend zu befristen sei.
GL regt an, dass ein Teil der Mehreinnahmen, die durch die Aufhebung des Sondersatzes erzielt würden, gezielt in die internationale Vermarktung der Schweiz investiert werden sollten. So könnten die im Rahmen des Entlastungspakets vorgesehenen Einsparungen im