Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/43: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 11 Seiten
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Aktenzeichen:
Mitte ist die Fortführung des Sondersatzes ein wichtiges Signal für die zahlreichen KMU im Tourismus- und Gastgewerbe. Dieser verschaffe ihnen Sichtbarkeit und Sicherheit.
Die FDP betont jedoch, dass langfristig ein Einheitssatz angestrebt werden sollte. Zudem weist sie darauf hin, dass der Sondersatz das Volumengeschäft fördere, das in vielen Regionen als «Overtourism» zunehmend kritisch gesehen wird.
Die Mitte bezweifelt, dass der Sondersatz die Modernisierungsfähigkeit der Branche beeinträchtigt, wie dies der Bundesrat im erläuternden Bericht festhält. Vielmehr würde eine Aufhebung des Sondersatzes die Investitionstätigkeit der Branche negativ beeinflussen, da ihr dann die finanziellen Mittel fehlen würden. Zudem sei die Abschaffung des Sondersatzes kein geeignetes Mittel gegen den «Overtourism»; dieses Phänomen sei lokal und saisonal begrenzt und die bestehenden Massnahmen der Branche würden ausreichen, um dieses zu bekämpfen.
Der SVP beanstandet, dass der Einnahmeverlust von jährlich rund 300 Millionen Franken im Vergleich zur wirtschaftlichen Bedeutung des Sektors zu relativieren sei. Zudem sei ein Vergleich mit der Europäischen Union (EU) wenig sachdienlich, da dort die Förderung des Tourismus durch andere Mechanismen gefördert werde.
Verbände/Organisationen
Insgesamt sprechen sich 30 Verbände/Organisationen für die Verlängerung der Geltungsdauer des Sondersatzes aus. Darunter 14 regionale Verbände von GastroSuisse und einer von HotellerieSuisse mit fast identischen Stellungnahmen wie die jeweiligen Dachverbände.
Fast alle Organisationen/Verbände, die die Weiterführung des Sondersatzes befürworten, sind sich einig, dass der Sondersatz ein zentrales Instrument zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungsbranche ist. Er wird als Mittel gesehen, um die strukturellen Nachteile des Hochpreisstandorts Schweiz und die Auswirkungen des starken Frankens abzufedern. Viele Vernehmlassungsteilnehmende betonen, dass der Tourismus eine breite Wertschöpfungskette umfasse und Arbeitsplätze in Rand- und Bergregionen, aber auch urbanen Zentren sichere. Eine Aufhebung des Sondersatzes könne sich negativ auf die Nachfrage nach Beherbergungsleistungen auswirken und damit die gesamte touristische Wertschöpfung negativ beeinflussen.
Zudem wird von fast allen Vernehmlassungsteilnehmenden darauf verwiesen, dass praktisch alle europäischen Länder einen Sondersatz für Beherbergungsleistungen kennen. Mit dem Sondersatz würden für die Beherbergungsbetriebe in der Schweiz gleich lange Spiesse geschaffen wie für die ausländischen Betriebe. GastroSuisse, HotellerieSuisse, sgv und ihre Unterverbände sowie STV, Parahotellerie Schweiz und SAB verweisen auf den Exportcharakter der Branche, da ein grosser Teil der Übernachtungen auf Gäste aus dem Ausland entfielen. Der Sondersatz gleiche Wettbewerbsnachteile gegenüber klassischen Exportbranchen aus, da Dienstleistungen des Tourismus – anders als in traditionellen Exportsektoren – nicht ins Ausland verlegt werden könnten. Centre Patronal anerkennt die Argumentation, dass es den Sondersatz im Vergleich mit den europäischen Ländern braucht, findet es jedoch aus mehrwertsteuerlicher Sicht unangebracht, die Leistungen der Beherbergungsbranche mit den Leistungen der Exportbranche zu vergleichen.
HotellerieSuisse und ihr Unterverband sowie Parahotellerie Schweiz und der Gewerbeverband BS kritisieren, dass die im erläuternden Bericht geschätzten Mindereinnahmen auf einer rein statischen Betrachtung beruhen. Die durch eine Abschaffung des Sondersatzes erzielten Mehreinnahmen könnten durch langfristige wirtschaftliche Einbussen mehr als zunichtegemacht werden.