Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/43: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 11 Seiten

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Aktenzeichen:

1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung

Mit dieser Vorlage wird die am 7. Mai 2025 an den Bundesrat überwiesene Motion 24.3635 Friedli «MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den Tourismus» umgesetzt. Das Parlament möchte den bis am 31. Dezember 2027 befristeten Sondersatz für Beherbergungsleistungen von aktuell 3,8 Prozent über dieses Datum hinaus fortführen. Begründet wird dies damit, dass mehr als die Hälfte der Übernachtungsgäste aus dem Ausland kämen, wo die Kaufkraft in der Regel geringer sei. Zudem soll dadurch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche gestärkt sowie Planungssicherheit geschaffen werden.

Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde am 1. Oktober 1996 als vorübergehende Massnahme eingeführt, um die Beherbergungsbranche in ihrer damaligen schwierigen Lage zu unterstützen. Der Bundesrat hat die Motion 24.3635 zur Ablehnung empfohlen, da sich die heutige wirtschaftliche Lage der Beherbergungsbranche, die Rekordzahlen verzeichnet, nicht mehr mit der Ausgangslage bei Einführung des Sondersatzes vergleichen lässt. Eine Fortführung des Sondersatzes hätte jährliche Mindereinnahmen in der Höhe von geschätzt rund 300 Millionen Franken zur Folge. Diese müssten aufgrund der Vorgaben der Schuldenbremse an anderer Stelle kompensiert werden.

Bisher wurde die Geltungsdauer des Sondersatzes sechs Mal verlängert, zuletzt von 2017 bis 2027 durch die parlamentarische Initiative 15.410 de Buman «Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen».

In der Vernehmlassungsvorlage schlägt der Bundesrat für die Umsetzung der Motion wiederum eine befristete Verlängerung vor, da er der Meinung ist, dass eine Subventionierung einer einzelnen Branche regelmässig politisch diskutiert werden sollte. Der Sondersatz soll wie die bestehende Finanzordnung bis Ende 2035 gelten (vgl. Art. 196 Ziff. 14 Abs. 1 der Bundesverfassung vom 18. April 19991). Dadurch soll künftig eine weitere Fortführung des Sondersatzes zusammen mit der Verlängerung der Befugnis zur Erhebung der Mehrwertsteuer als Ganzes diskutiert werden.

Die Vorlage sieht somit eine Anpassung von Artikel 25 Absatz 4 zweiter Satz des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 20092 vor, indem die Geltungsdauer des Sondersatzes bis am 31. Dezember 2035 befristet wird.

2. Ablauf und Adressaten

Am 13. August 2025 beauftragte der Bundesrat das EFD, bei den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft sowie den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes betreffend den Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 13. November 2025.

Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (inkl. Abkürzungen) findet sich in Ziffer 5.

1SR 101

2 SR 641.20