Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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Umsetzung. In zahlreichen weiteren Stellungnahmen wird bei einzelnen Paketelementen auf ökologische Gesichtspunkte Bezug genommen, namentlich beim Landverkehrsabkommen (s. Ziff. 2.5), beim Luftverkehrsabkommen (s. Ziff. 2.6), beim Stromabkommen (s. Ziff. 2.11) und beim Protokoll zur Lebensmittelsicherheit (s. Ziff. 2.12). Auswirkungen gesellschaftlicher Natur werden ebenfalls vereinzelt genannt, am stärksten bei Erasmus+ (s. Ziff. 2.8).

21 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich zu Auswirkungen des Pakets Schweiz–EU auf die schweizerische Aussenpolitik, die über das Ziel der Vorlage hinausgehen. Einige Vernehmlassungsteilnehmende erwähnen, dass stabile und verlässliche Beziehungen mit der EU auch für die Zusammenarbeit in Bereichen von Bedeutung sind, die nicht direkt vom Paket Schweiz–EU betroffen sind. Genannt wird etwa die Sicherheitspolitik (u. a. UR, Die Mitte) oder die Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen/Dublin (NW, BL, GR, FDP). 3 Vernehmlassungsteilnehmende betonen, dass die Schweiz durch das Paket Schweiz–EU künftig bei der Aushandlung von internationalen Verträgen eingeschränkt wird (u. a. SVP). 3 Vernehmlassungsteilnehmende äussern Bedenken zur Vereinbarkeit des Pakets Schweiz–EU mit der schweizerischen Neutralität (u. a. SVP). Die GLP hält fest, dass das Paket Schweiz–EU keine grundlegende Neuorientierung der schweizerischen Aussenpolitik vorsieht. Die SP betont, dass die Kooperation mit der EU die strategische Handlungsfähigkeit der Schweiz stärkt.

1.2.5 Rechtliche Aspekte

1.2.5.1 Referendum

Zum Vorschlag des Bundesrates, die Abkommen einem fakultativen Referendum zu unterstellen, äussern sich 74 von 318 Vernehmlassungsteilnehmenden. Dazu nicht geäussert haben sich 9 Kantone, deren Präferenz jedoch in der Stellungnahme der KdK ausgewiesen ist. Im Folgenden werden die Positionen der Kantone gemäss der Stellungnahme der KdK wiedergegeben. Diese 9 Kantone miteingerechnet äussern sich insgesamt 83 Vernehmlassungsteilnehmende. (i) Von den ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden stimmen 22 dem Vorschlag des Bundesrates zu (ZH, LU, FR, SO, BS, BL, SG, AG, GR, TG, VD, VS, NE, GE, JU, EVP, FDP, Grüne, GLP, SP, SSV, SGB), 15 lehnen ihn ab (UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SH, AR, AI, TI, EDU, SVP, SAB, SGV, SBV). (ii) Von den weiteren interessierten Kreisen befürworten 16 Vernehmlassungsteilnehmende das fakultative Referendum, während 30 das obligatorische Referendum bevorzugen.

Gemäss der Stellungnahme der KdK unterstützen 15 Kantone (ZH, LU, FR, SO, BS, BL, SG, AG, GR, TG, VD, VS, NE, GE, JU) den Vorschlag des Bundesrates, 10 Kantone sprechen sich für ein obligatorisches Referendum aus (UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SH, AR, AI, TI), der Kanton BE enthält sich. Die 15 Kantone, welche das fakultative Referendum befürworten, sind gemäss der Stellungnahme der KdK der Auffassung, dass die geltende Verfassung ein fakultatives Referendum vorsehe und dieser Entscheid des Verfassungsgebers respektiert werden müsse. Namentlich wahre das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) das Funktionieren der schweizerischen Institutionen, der direkten Demokratie und des Föderalismus, tangiere nicht die verfassungsmässige Ordnung und bewirke keinen Beitritt zu einer supranationalen Organisation oder einer