Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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Organisation für kollektive Sicherheit. Ein obligatorisches Referendum wäre nach diesen Kantonen deshalb nur auf dem Weg einer Verfassungsrevision möglich, was jedoch erhebliche staatspolitische Konsequenzen habe und einen Präzedenzfall schaffen würde. Die Kantone BL, VD und VS begrüssen das fakultative Referendum ausdrücklich auch deshalb, weil es die vom Bundesrat vorgeschlagene Struktur der Genehmigungsvorlage ermögliche. Der Kanton VS befürwortet das fakultative Referendum für den Stabilisierungsteil, verlangt jedoch, dass die Möglichkeit geprüft werde, das Stromabkommen einem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Der Kanton UR stimmt der Beurteilung des Bundesrates zu, dass das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) aus verfassungsrechtlicher Sicht dem fakultativen Referendum untersteht, ist jedoch aus politischen und demokratischen Überlegungen der Auffassung, dass das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) dem obligatorischen Referendum unterstellt werden solle. Die meisten Kantone, welche ein obligatorisches Referendum vorschlagen, äussern sich nicht oder nicht eindeutig zur Frage, ob es sich dabei um ein Referendum nach Artikel 140 der Bundesverfassung oder um ein Referendum sui generis handeln soll (UR, SZ, OW, GL, AI, ZG, SH). Als Begründung nennen sie namentlich die Tragweite der institutionellen Elemente und ihre Auswirkungen auf die Volksrechte und die Gesetzgebung, die politische und rechtliche Bedeutung des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) und dessen föderale Legitimation. Die Kantone OW und TI schlagen spezifisch ein obligatorisches Referendum sui generis vor, während nach dem Kanton AR die Ergänzung der BV um eine Übergangsbestimmung möglich ist.
Von den Parteien sprechen sich 5 für das fakultative Referendum aus (EVP, FDP, Grüne, GLP, SP) und 2 für das obligatorische Referendum (EDU, SVP). Die Mitte, Lega und MCG positionieren sich in der Vernehmlassung nicht zu dieser Frage. Die 5 Parteien, welche das fakultative Referendum befürworten, betonen, dass dies die von der Bundesverfassung vorgesehene Referendumsart darstelle und politisch der Weiterführung des bilateralen Wegs entspreche. Die GLP und die SP führen ausserdem die 2012 von Volk und Ständen deutlich abgelehnte Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» an. Die Grünen verweisen darauf, dass die Volksrechte verfassungsmässige Rechte darstellen, weshalb ein obligatorisches Referendum entgegen der geltenden Referendumsordnung einen undemokratischen Präzedenzfall darstellen würde. Die SVP lehnt das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) ab und fordert als Eventualantrag, die vier Genehmigungsbeschlüsse über den Stabilisierungs- und den Weiterentwicklungsteil dem obligatorischen Referendum sui generis zu unterstellen. Sie verlangt ausserdem, Artikel 121a der Bundesverfassung anzupassen, weil das revidierte Freizügigkeitsabkommen der Bestimmung widerspreche. Zudem fordert sie eine Anpassung von Artikel 96 der Bundesverfassung, weil die Beihilferegelung in die kantonalen Kompetenzen eingreife.
Das fakultative Referendum befürworten zudem der SSV und der SGB. Die SAB, der SGV und der SBV befürworten das obligatorische Referendum.
1.2.5.2 Struktur der Genehmigungsvorlage
Zum Vorschlag des Bundesrates, die Abkommen in vier separaten Bundesbeschlüssen und jeweils vertikal gebündelt mit der Umsetzungsgesetzgebung vorzulegen, äussern sich insgesamt 27 Vernehmlassungsteilnehmende. In diese Zahl miteingerechnet sind