Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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Unter anderem begrüsst die KdK, dass im Falle einer vollständigen Marktöffnung alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher die Möglichkeit haben, in eine regulierte Grundversorgung zu wechseln. Die Interessen der Kundschaft (Sicherheit) und die der Versorger (Planbarkeit) seien möglichst in Einklang zu bringen. Die Kantone sprechen sich für einen Regulierungsabbau aus, da sich eine stark regulierte Grundversorgung durch Regulierungskosten im Endeffekt negativ auf Endverbraucherinnen und Endverbraucher auswirke.
Der Schweizerische Gemeindeverband und der SSV unterstützen eine regulierte Grundversorgung für Endverbraucherinnen und Endverbraucher unter 50 MWh. Durch die vollständige Marktöffnung können sich die heute regional sehr abweichenden Preise angleichen. Da die Marktöffnung vor allem für kleine Grundversorger herausfordernd wird, ist darauf zu achten, dass sich die Gestaltung der Grundversorgung nicht negativ auf sie auswirkt, beispielweise durch zu wenig hohe Wechselgebühren, welche die Kosten nicht ausreichend decken.
Seitens der Strombranche (u. a. VSE) kann der politische Wunsch nach einer regulierten Grundversorgung nachvollzogen werden. Eine marktnahe Ausgestaltung der Grundversorgung ermögliche aber ein effizientes Funktionieren und eine schnelle Anpassung an Kundenbedürfnisse. Durch die Marktöffnung steht die Grundversorgung im Wettbewerb (kein Monopol wie bisher), weshalb aus Sicht der Strombranche keine Gestehungskostenregulierung mehr notwendig und eine Missbrauchsaufsicht ausreichend sei. Ein Monitoring der Arbeitsbedingungen wird mit Verweis auf den Fachkräftemangel und die voraussichtlich steigende Wirtschaftsaktivität als überflüssig angesehen. Nach Ansicht der ElCom sollte die vollständige Marktöffnung als Gelegenheit genutzt werden, die Komplexität der Grundversorgungsregulierung wesentlich zu reduzieren.
Die SGB lehnt das Stromabkommen ab. Die weiteren Arbeitnehmerverbände (u. a. Travail.Suisse) bewerten das in der Vernehmlassung vorgeschlagene Modell für die Grundversorgung positiv. Das Monitoring der Arbeitsbedingungen ist für sie äusserst wichtig, da sie Risiken für Arbeitnehmende durch die Umstrukturierungen sehen. Ein reines Monitoring reiche allerdings nicht aus. Es braucht präventive Massnahmen wie den Schutz von Arbeitsbedingungen und den Schutz von älteren Arbeitnehmenden gegen Kündigung.
Die Konsumentenschutzorganisationen (FRC, SKS, kf) stehender Marktöffnung positiv gegenüber. Vorausgesetzt sind allerdings wirksame Schutzmassnahmen für die kleinen Endverbraucherinnen und Endverbraucher, die sich für den freien Markt entscheiden. Die geltende Ausgestaltung der Grundversorgung begünstige Netzbetreiber und belaste die Endverbraucherinnen und Endverbraucher einseitig. Eine vollständige Marktöffnung würde Wahlfreiheit schaffen, Wettbewerb fördern und Effizienzanreize stärken, wobei eine Grund- und Ersatzversorgung weiterhin den Basisschutz sicherstellen könnte. Der Konsumentenschutz beantragt jedoch eine Neukonzipierung der Grundversorgung, mit welcher ein einziger Grundversorgungstarif in der ganzen Schweiz gelten würde.