Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Die für die nationalen Aufwände im Jahr 2027 notwendigen Mittel betragen 15,8 Millionen Franken. Dies entspricht 9 % des Programmbeitrags der Schweiz. Zum Vergleich: Im Rahmen der BFI-Botschaft 2025-2028 wurden für die analogen Aufwände bei der «Schweizer Lösung» maximal 15 % des Kredits vorgesehen, was einem Betrag von 8,2 bis 10,3 Millionen pro Jahr entspricht. Die vorliegende Erhöhung gegenüber den gemäss BFI-Botschaft bereits vorgesehenen Mitteln erfolgt aus verschiedenen Gründen:
1. Das Volumen der verwalteten Programmmittel wächst im Jahr 2027 voraussichtlich deutlich gegenüber jenen Mitteln, die im Rahmen der «Schweizer Lösung» verwaltet wurden, da die Beteiligungsmöglichkeiten und Aktivitäten wesentlich breiter sind.
2. Die Erfordernisse der EU für die Programmimplementierung auf nationaler Ebene sind aufwändiger als jene für die «Schweizer Lösung» und erfordern mehr Mittel für die nationalen Begleitmassnahmen, sowohl zu Beginn einer Assoziierung als auch später im Betrieb der nationalen Agentur. Die Agentur kann so auf das Steuerungs- und Kontrollsystem von Erasmus+ vorbereitet werden.
3. Breit aufgestellte Begleitmassnahmen sind gerade in der Einstiegsphase wichtig, um für die Akteure im Bildungswesen einen attraktiven Rahmen für eine Beteiligung an Erasmus+-Projekten zu schaffen und dadurch eine hohe Ausschöpfung der auf EU-Ebene zur Verfügung stehenden Fördermittel zu erzielen.
Mögliche Veränderungen im Budgetbedarf
Bei der Berechnung der für eine Assoziierung notwendigen Mittel sind vor allem drei Faktoren mit Unsicherheit behaftet: 1) der Wechselkurs, 2) der BIP-Schlüssel und 3) die Entwicklung des EU-seitigen Budgets.
Da eine Frankenabwertung nicht ausgeschlossen werden kann, müssen bei einer mehrjährigen Assoziierung entsprechende Risiken abgedeckt werden. Im Falle der Assoziierung an Erasmus+ im Jahr 2027 besteht jedoch kein Wechselkursrisiko, da die Mittel für den Pflichtbeitrag durch die Bundestresorerie gleich nach dem Finanzierungsbeschluss des Parlaments abgesichert werden können.
Zudem bemisst sich der Schweizer Pflichtbeitrag nach dem Anteil des Schweizer BIP am BIP der EU-27 zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens. Der effektiv verwendete BIP-Anteil lässt sich jedoch zurzeit nicht verlässlich abschätzen. Ausgehend von der Annahme, dass der für 2023 provisorisch bei 4,81 % liegende BIP-Anteil bis zur effektiven Festlegung des Programmbeitrags um 10 % (auf 5,29 % BIP-Anteil) ansteigen könnte, würde der Pflichtbeitrag bis zu 17,2 Millionen Franken höher ausfallen.
Ebenso würde eine allfällige Aufstockung der Budgets auf EU-Ebene den Programmbeitrag als Anteil am jährlichen Programmbudget erhöhen. Eine Erhöhung des EU-Programmbudgets um 5 % würde zu einem Anstieg des Pflichtbeitrags um bis zu 8,6 Millionen Franken führen.