Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 510Fedlex · Erläuternder Bericht
der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden. Die entsprechenden Mittel stehen Projektträgern aus allen Programmländern zur Verfügung und können im Rahmen der entsprechenden Ausschreibungen beantragt werden.
Der Pflichtbeitrag wird gemäss Artikel 7 des EUPA bestimmt und errechnet sich aus der Anwendung eines Beitragsschlüssels auf das EU-seitige Budget, wie in Ziffer 2.8.6.1 ausgeführt. Zusätzlich wurde ein Rabatt von 30 % ausgehandelt. Die folgende Tabelle illustriert diese Berechnung. Da die definitiven Beträge des Erasmus+-Gesamtbudgets 2027, der relevante BIP-Anteil sowie der Wechselkurs im Jahr 2027 heute nicht bekannt sind, handelt es sich hier um möglichst genaue Schätzungen auf der Basis der aktuell verfügbaren Angaben. Abweichungen zum effektiven Programmbeitrag sind jedoch möglich und werden weiter unten unter «Mögliche Veränderungen im Budgetbedarf» dargelegt.
Tabelle 2.8.7.3 (1): Berechnung des Schweizer Pflichtbeitrags für die Assoziierung an Erasmus+ und voraussichtliche Beträge
Parameter Betrag
Voraussichtliches EU-seitiges Gesamtbudget Erasmus+ 2027
5,161 Mrd. €
Voraussichtlicher Anteil BIP Schweiz / BIP EU = BIP-Anteil in %
4,81 % (Eurostat 03.12.2024 zum BIP 2023)
Voraussichtlicher Programmbeitrag der Schweiz im Jahr 2027 ge-
248,2 Mio. € stützt auf BIP-Anteil
Rabatt auf Programmbeitrag gemäss EUPA (Protokoll 1 Titel 3 zu
30 % Erasmus+)
Voraussichtlicher Programmbeitrag der Schweiz im Jahr 2027 in-
173,8 Mio. € klusive Rabatt
Angenommener Wechselkurs 1 CHF = 0,95 € Voraussichtlicher Programmbeitrag (ohne Beteiligungsge-
165,1 Mio. CHF bühr) in CHF
Beteiligungsgebühr (4 % des Programmbeitrags) 6,6 Mio. CHF
Voraussichtlicher Pflichtbeitrag Schweiz im Jahr 2027 für die 171,7 Mio. CHF Assoziierung an Erasmus+ (inkl. Beteiligungsgebühr)
Nationale Zusatzkosten (Betrieb der nationalen Agentur Movetia. Begleitmassnahmen und Non Erasmus+-Aktivitäten)
Nebst dem Pflichtbeitrag entstehen nationale Zusatzkosten, um den Betrieb der Agentur Movetia sowie die Umsetzung der Begleitmassnahmen sicherzustellen (s. Ziff. 2.8.2.2.2). Diese nationalen Zusatzkosten sind Bestandteil der Umsetzung von Erasmus+: Der entsprechende EU-Programmbeschluss sieht explizit vor, dass jedes assoziierte Land nebst dem Pflichtbeitrag auch nationale Mittel für die nationale Agentur und Begleitmassnahmen einsetzt. Zudem soll in einem beschränkten Rahmen weiterhin die Möglichkeit bestehen, Kooperationsprojekte mit Ländern ausserhalb von Erasmus+ (wie bspw. USA, UK) zu unterstützen (Non E+-Aktivitäten).