Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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3 Auswirkungen des Pakets Schweiz–EU

3.1 Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Das Paket Schweiz–EU bringt zusätzliche Ausgaben für den Bundeshaushalt im Umfang von rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr mit sich. Dabei handelt es sich um die direkten Auswirkungen. Nicht berücksichtigt sind allfällige indirekte Kosten des Pakets – und insbesondere nicht dessen indirekter Nutzen für den Bundeshaushalt. Die Mehrbelastungen sind im Kontext der volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu sehen (s. Ziff. 3.3). Das zusätzlich generierte Wirtschaftswachstum (im Vergleich zu einem Alternativszenario ohne Paket) dürfte langfristig eine stärkere Wirkung auf die Bundesfinanzen haben als die hier ausgewiesenen zusätzlichen Ausgaben. Obwohl es sich selbstverständlich auch bei den angegebenen Mehrbelastungen um Schätzungen handelt, ist der Effekt des Pakets auf das Bruttoinlandprodukt (BIP) noch schwieriger zu prognostizieren, und erst recht die sich daraus ergebende Steigerung namentlich der Steuereinnahmen. Eine explizite Gesamtprojektierung der langfristigen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt lässt sich somit kaum verlässlich anstellen. Daher muss vorliegend zwangsläufig die einseitige Beschränkung auf die Ausgabenseite erfolgen. Zu beachten ist im Übrigen, dass mit dem Paket auch Mehrbelastungen für den Bund vermieden werden. Dies gilt speziell mit Blick auf nationale Ersatzmassnahmen und -infrastrukturen, die ohne das Paket in einigen Bereichen wohl anstehen würden, insbesondere bei den Bildungs- und Forschungsprogrammen.

Die beiden mit Abstand bedeutendsten Posten sind die Programme und der Schweizer Beitrag; sie machen zusammen über neun Zehntel der Mehrausgaben aus (s. pro Jahr ausgewiesen in Tabelle 3.1.1 (1) und die Darstellungen der Auswirkungen in den einzelnen Abkommen unter Ziff. 2). Aufgrund der Auszahlungsplanung beim Schweizer Beitrag dürfte die Grössenordnung der Gesamtausgaben von 1,4 Milliarden Franken pro Jahr nicht unmittelbar, sondern erst im Jahr 2035 erreicht werden. Angesichts des nach wie vor erheblichen Bereinigungsbedarfs im Bundeshaushalt in den kommenden Jahren muss besonders den gleich nach Inkrafttreten des Pakets anstehenden Mehrbelastungen Beachtung geschenkt werden. Die Beteiligung an Nachfolgeprogrammen für das Horizon-Paket sowie an Erasmus+ für die neue Programmperiode (2028– 2034) wird dem Parlament in einer eigenen Botschaft zur Genehmigung unterbreitet. Die Entscheidung über die Teilnahme am nächsten mehrjährigen Programm der EU im Bereich Gesundheit (2028–2034) wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.