Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Institutionelle Elemente: 1,5 der 5,5–7,5 Vollzeitäquivalente fallen bei der Bundesversammlung (Parlamentsdienste) an.

3.1.3 Auswirkungen auf die Aussenpolitik

Das Paket Schweiz–EU widerspiegelt eine aussenpolitische Kontinuität in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Es ist entscheidend für die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bewährten bilateralen Wegs mit der EU und entspricht damit dem ersten in der Aussenpolitischen Strategie des Bundesrates 2024–2027816 definierten Ziel. Das Paket Schweiz–EU wird sich positiv auf die Beziehungen der Schweiz zur EU und den EU-Mitgliedstaaten auswirken und die Zusammenarbeit erleichtern. Dies reflektiert auch die Gemeinsame Erklärung zum Umfang der Partnerschaft und der Zusammenarbeit im Zeitraum von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU, in welcher die beiden Parteien insbesondere festgehalten haben, dass mit dem Abschluss der Verhandlungen die Zusammenarbeit im Rahmen der bilateralen Beziehungen ausgebaut werden sollte (s. Ziff. 1.3.4).

Die Schweiz und die EU haben über die Jahrzehnte ein Netz von über hundert Abkommen817 geknüpft. Darunter fallen auch Bereiche der Zusammenarbeit, die nicht direkt vom Paket Schweiz–EU betroffen sind. Beispiele dafür sind die Schengen/Dublin-Assoziierung818,819 betreffend Grenze, Justiz, Polizei, Visa und Asyl, der zollfreie Handel mit Industrieprodukten basierend auf dem Freihandelsabkommen820, die Zusammenarbeit im Steuerbereich821 oder die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme822. Auch wenn gewisse Elemente der bilateralen Zusammenarbeit nicht direkt vom Paket Schweiz–EU betroffen sind, können diese tendenziell von einer Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs profitieren. Beispielsweise wurde bereits im Juli 2024 der Regulierungsdialog im Finanzmarktbereich mit der EU fortgesetzt, nachdem dieser während mehreren Jahren unterbrochen gewesen war. Der Dialog war nicht Gegenstand der Verhandlungen zum Paket Schweiz–EU. Der Bundesrat hatte jedoch eine rasche Wiederaufnahme in seinem Verhandlungsmandat als Ziel definiert.

816Abrufbar unter: www.eda.admin.ch> Aussenpolitik > Strategien und Grundlagen > Aus-

senpolitische Strategie.

817Abrufbar unter: www.eda.admin.ch> Bilateraler Weg > Überblick.

818Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der

Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands,

SR 0.362.31.

819 Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags, SR 0.142.392.68.

820 Abkommen von 22. Juli 1972 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, SR 0.632.401.

821 Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten, SR 0.641.926.81.

822 Abkommen vom 23. November 2017 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen, SR 0.814.011.268.