Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Sinne bemühte sich der Bundesrat um ein Abkommen, das den Rahmen für eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem Schweizer und dem Europäischen Parlament schafft.

Die Verhandlungsdelegation des Bundesrates in der Verhandlungsgruppe «Institutionelle Bestimmungen und andere Fragen» arbeitete deshalb einen Entwurf für ein Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU aus. Diesen Entwurf unterbreitete sie der EU-Delegation.

Gemäss Artikel 152 Absatz 3 ParlG konsultierte der Bundesrat die beiden APK zum Entwurf des Protokolls. In Anwesenheit einer Delegation des EDA befasste sich die APK-S an ihrer ordentlichen Sitzung vom 21. November 2024 mit dem Text. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) traf sich am 3. Dezember 2024 zu einer ausserordentlichen Sitzung. Aus den schriftlichen Stellungnahmen an den Bundesrat ging hervor, dass beide Kommissionen das Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit unterstützen. Die APK-S forderte eine Ergänzung bezüglich der Regelmässigkeit der Treffen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses («mindestens einmal pro Jahr»).

Diesem Anliegen konnte bei den Verhandlungen über den endgültigen Text mit der EU im Dezember 2024 entsprochen werden (s. Ziff. 2.15.6).

Da eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit von Anfang an im gemeinsamen Interesse beider Seiten stand, waren hierfür nur wenige Verhandlungsrunden notwendig. Das von der Schweiz gemäss Verhandlungsmandat verfolgte Ziel wurde dabei vollständig erreicht.

2.15.4 Vorverfahren

Neben der in Ziffer 2.15.2 erwähnten Konsultation zum Entwurf des Verhandlungsmandats für das Paket Schweiz–EU gibt es zum Vorverfahren keine nennenswerten Elemente. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen (APK) wurden wie in Ziffer 2.15.3 beschrieben konsultiert.

2.15.5 Grundzüge des Abkommens

Die Stärkung der parlamentarischen Zusammenarbeit Schweiz–EU wurde in einem Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union festgelegt. Das Protokoll sieht die Einsetzung eines Gemischten Parlamentarischen Ausschusses vor und legt dessen Rahmenbedingungen fest (Zweck, Zusammensetzung, Sitzungsrhythmus, Zuständigkeiten). Die konkreten Modalitäten in Bezug auf die Funktionsweise sind hingegen vom Ausschuss selbst festzulegen, insbesondere durch die Verabschiedung einer Geschäftsordnung.

2.15.6 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Abkommens

Vertragsparteien sind die Schweiz und die EU. Die Präambel nennt den Kontext für das übergeordnete Ziel des Abkommens, nämlich die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesversammlung und dem Europäischen Parlament. Das Abkommen wird im Rahmen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen.