Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/54: Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID) · 54 Seiten
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5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die digitale Transformation der Schweiz schreitet voran. Immer mehr Geschäfte können online abgewickelt werden. Es ist immer weniger nötig, persönlich vorzusprechen. Es wird vermehrt erwartet, dass verschiedene Geschäfte elektronisch, vorzugsweise auf einem Smartphone, erledigt werden können. Mit dem BGEID und den vorliegenden Ausführungsbestimmungen wird die Grundlage für die Verwendung von elektronischen Nachweisen im virtuellen Geschäftsverkehr gelegt. Sie schafft die Voraussetzungen für ein Ökosystem, das es ermöglicht, auf gesicherte Weise verschiedene elektronische Nachweise auszustellen, einzusetzen und vorzuweisen. Es handelt sich um eine Reihe von Normen und Standards, Prozessen, Konzepten und Infrastrukturkomponenten, die das Vertrauen in die digitalen Prozesse herstellen, deren Konformität gewährleisten und die von einem breiten Publikum akzeptiert und verwendet werden. Mit der E-ID können Behörden und Unternehmen für eine Vielzahl von Online-Diensten dieselben Formate verwenden. Für die Nutzer und Nutzerinnen solcher Dienste verringert sich die Anzahl der verschiedenen Anmeldungen. Ausserdem trägt dies zur Datensparsamkeit sowie zum Schutz der Privatsphäre bei. Durch die Festlegung von Standards und die Minimierung der Hürden für die Nutzung von Online-Diensten ergeben sich mithin bedeutende Chancen für die Wirtschaft und für öffentliche Dienstleistungen zur Innovation.
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Anerkannte elektronische Identitätsnachweise tragen in einer vernetzten Gesellschaft zum Schutz der Identität der Inhaberinnen und Inhaber bei. Ein Missbrauch der Identität einer Person, der potenziell problematische Folgen haben kann, wird deutlich erschwert. In den Anwendungen des Bundes für die Aufbewahrung, Vorweisung und Überprüfung von elektronischen Nachweisen wird den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit zur Verfügung stehen, die Identität von Ausstellerinnen und Verifikatorinnen von elektronischen Nachweisen zu überprüfen. Die Anwendungen sollten so benutzerfreundlich wie möglich sein, damit die Verwendung elektronischer Nachweise für alle in der Bevölkerung zugänglich und einfach ist.
Damit die Förderung der digitalen Resilienz und der digitalen Souveränität sichergestellt ist, wird der Ansatz der selbstbestimmten Identität verfolgt. Dies erlaubt eine dezentrale Datenhaltung bei der einzelnen Nutzerin und dem einzelnen Nutzer. Der Austausch von Daten erfolgt ohne Umwege über eine zentrale Instanz direkt zwischen den an einer Transaktion beteiligten Parteien.