Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/54: Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID) · 54 Seiten
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ihren Gruppengesellschaften, die gewerbsmässig mit Bankedelmetallen handeln (Artikel 42bisEMKG) und ebenfalls als Finanzintermediäre gelten (Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g GwG), ergibt sich aus der GwV-BAZG (vgl. Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe d GwG und Artikel 42terAbsatz 4 EMKG).
Ebenfalls unabhängig von Artikel 17 Absatz 3bisGwV ist die Möglichkeit, die E-ID anzuwenden zur Prüfung der Identität von Kunden, von denen der Inhaber oder die Inhaberin einer Schmelzbewilligung oder Ankaufsbewilligung Schmelzgut entgegennimmt (Artikel 168a Absatz 2 bzw. 172e Absatz 1 EKMV sowie die noch zu erlassenden Richtlinien und Weisungen).
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden keine zusätzlichen finanziellen oder personellen Auswirkungen erwartet, die über den bereits im Rahmen des Programms E-ID festgelegten Ressourcenbedarf für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Vertrauensinfrastruktur, E-ID-Ausstellung und die E-ID-Pilotprojekte von 2023–2028 hinausgehen.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Neben der Beantragung und Ausstellung der E-ID über einen Online-Kanal ist die Identitätsprüfung für die E-ID auch vor Ort in einem kantonalen Erfassungszentrum möglich. Damit ist es für Interessierte möglich, ausschliesslich zur Identitätsprüfung der E-ID einen Vor-Ort-Termin wahrzunehmen, zum Beispiel um die Speicherung von zusätzlichen biometrischen Daten zu umgehen (Variante Solo), oder auch den Besuch bei der Behörde in Kombination mit dem Antrag zur Ausstellung physischer Dokumente zu machen (Variante Ausweis+).
Basierend auf internationalen Erfahrungen und anhand grober Schätzungen geht man für die Variante Solo von maximal 1 Prozent aller potenziellen E-ID-Nutzerinnen und Nutzer aus. Bei der Variante Ausweis+ schätzt man, dass insbesondere auf Grund der zusätzlichen Gebühren nur 5 Prozent der Personen, die für eine Ausweiserneuerung bei der Behörde vorbeikommen, sich zusätzlich für den direkten Bezug der E-ID entscheiden; das sind rund 40’000 Fälle pro Jahr bei den Passbüros. Die Variante Ausweis+ wird aufgrund der Antrags-Prozesse nur für Antragstellende von Schweizer Identitätskarte und Schweizer Pass möglich sein.