Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 41 Seiten

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Übersicht

Mit der Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta (Energiechartavertrag, Energy Charter Treaty, ECT) wird der Vertrag an die aktuelle Vertragspraxis im internationalen Investitionsrecht, an das veränderte geopolitische Umfeld sowie an heutige Herausforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Umwelt und Klima angepasst. Seit 2017 wurden Verhandlungen geführt, die 2022 mit einer grundsätzlichen Einigung der Vertragsparteien abgeschlossen wurden. Die Änderungen am Vertrag wurden an der Energiechartakonferenz (Energy Charter Conference, ECC) im Dezember 2024 einstimmig genehmigt. Das Recht der Staaten, im öffentlichen Interesse zu regulieren, wurde gestärkt und die Transparenz in Streitbeilegungsverfahren erhöht. Der Vertrag wurde stärker an aktuelle internationale Umwelt- und Arbeitsabkommen – darunter das Übereinkommen von Paris – ausgerichtet. Zudem wurde ein neuartiger Flexibilitätsmechanismus eingeführt, der den Vertragsparteien, gestützt auf einen Beschluss der ECC, ermöglicht, im Sinne des Klimaschutzes und der Dekarbonisierung des Energiesystems, fossilen Energieträgern den Investitionsschutz auf ihrem Territorium entziehen zu können.1 Die Schweiz machte davon gezielt Gebrauch für besonders klimaschädliche Energieträger.

Verlässliche internationale Regeln für den Handel und den Transit von Energieträgern sowie den Schutz von Energieinvestitionen liegen im Interesse der Schweiz, da sie zur Gewährleistung ihrer Versorgungssicherheit auf internationale Zusammenarbeit angewiesen ist. Der Investitionsschutz, u.a. auch für fossile Energieträger dürfte die Schweiz in ihrer Energie- und Klimapolitik, insbesondere hinsichtlich des Übereinkommens von Paris, nicht über Gebühr einschränken. Der modernisierte ECT enthält wesentliche Verbesserungen hinsichtlich Investitionsschutz, Nachhaltigkeit und Transparenz der Streitbeilegung. Die Bestimmungen dienen mitunter dazu, dass Schiedsgerichte den ECT im Einklang mit anderen internationalen Verpflichtungen der Parteien auslegen. Deswegen soll die Schweiz die Änderung zum ECT ratifizieren.

Ausgangslage

Der ECT ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das einen multilateralen Rahmen für die grenzüberscheitende Zusammenarbeit im Energiesektor schafft. Er erstreckt sich auf die Förderung des Handels und des Transits von Energieträgern, die Förderung von Investitionen im Energiesektor sowie die Vereinbarkeit mit der nachhaltigen Entwicklung und wird durch das Protokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte ergänzt. Aktuell zählt der ECT 40 Vertragsparteien. Die Schweiz ist seit 1996 Vertragsstaat.

1 Siehe CCDEC 2022 10, verfügbar unter www.energycharter.org > What we do > Conference Decisions