Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 41 Seiten
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Der ECT entstand nach dem Ende des Kalten Kriegs mit dem Ziel, Rechtssicherheit für Energieinvestitionen zwischen westlichen Staaten und den ehemaligen Sowjetrepubliken zu schaffen. Der ECT wurde im Dezember 1994 unterzeichnet und trat im April 1998 in Kraft. Die Grundlage für den ECT bildete die European Energy Charter, eine politische Deklaration von 1991. Diese wurde 2015 ergänzt durch eine weitere politische Deklaration, die International Energy Charter (IEC), die eine globale Dimension einbringt.
Der ECT enthält zentrale Bestimmungen zum Schutz von Energieinvestitionen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung grundlegender Rechtsgrundsätze wie Nichtdiskriminierung und Verhältnismässigkeit. Er sieht Mechanismen zur Streitbeilegung sowohl zwischen Staaten als auch zwischen Investierenden und Staaten vor. Der ECT ist bei Investor-Staat-Streitschlichtung das am häufigsten angerufene Investitionsschutzabkommen.
Für die Schweiz als mittelgrosse, offene Volkswirtschaft mit beschränkten Energieressourcen ist die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich für die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit unabdingbar. Verlässliche internationale Regeln für den Handel und den Transit von Energieträgern sowie den Schutz von Energieinvestitionen dienen daher den Interessen der Schweiz. Schweizer Unternehmen und Fonds investieren fast ausschliesslich in der Europäischen Union (EU) und Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Seit den 2010er-Jahren haben sich die Investitionen mehrheitlich in Kraftwerke verlagert, welche Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Auch investieren internationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz in Energieinfrastrukturen im Ausland.
In den letzten Jahren geriet der ECT in Kritik seitens von Vertragsparteien, Nichtregierungs- und Umweltschutzorganisationen, da er ihrer Ansicht nach unvereinbar mit den Bemühungen zur Energiewende und zum Klimaschutz ist. Diese Kritik war mit ein Grund für die Initiierung von Verhandlungen über die Modernisierung der Energiecharta im Jahr 2017. Ziel der Verhandlungen war es, den ECT an die Entwicklungen im internationalen Investitionsschutz, das veränderte geopolitische Umfeld sowie an die heutigen Anforderungen in den Bereichen soziale und ökologische Nachhaltigkeit, insbesondere im Umwelt- und Klimaschutz, anzupassen.
Die Verhandlungen wurden im Juni 2022 mit einer einstimmig beschlossenen grundsätzlichen Einigung über das Verhandlungsresultat materiell beendet. Nach einer vertieften Analyse des Verhandlungsresultats haben mehrere Vertragsparteien – darunter mehrere EU-Mitgliedsstaaten, die EU und EURATOM, und das Vereinigte Königreich – ihren Austritt aus dem Vertrag erklärt. Sie erachteten das Verhandlungsresultat als ungenügend und den bestehenden ECT insbesondere aufgrund einer Vielzahl von intra-EU-Verfahren, Mängel in Bezug auf die Nachhaltigkeit und dem Fehlen eines multilateralen Investitionsschiedsgerichts als zu einschränkend.
Im Dezember 2024 wurden die Änderungen am ECT von der ECC einstimmig genehmigt. Nun liegt es an den Vertragsparteien, den geänderten Vertrag zu ratifizieren.