Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten
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ZH ist der Ansicht, dass der Entwurf zu hohe Anforderungen an die Behörden stellt, insbesondere in der Strafverfolgung. Der Entwurf beschränke sich nicht auf wesentliche Grundsätze, sondern enthalte eine Vielzahl detaillierter Bestimmungen und Vorgaben. Es handle sich um eine Überregulierung. Dies entspreche nicht dem in der Bundesverfassung geregelten Subsidiaritätsprinzip, wonach der Bund nur jene Aufgaben übernimmt, die tatsächlich einer einheitlichen Regelung bedürfen.
5.13 Regelung auf Verordnungsebene
Pharmasuisse bemerkt, dass der Entwurf sehr umfangreich sei und zahlreiche Detailregelungen enthalte. Ein modernes Gesetz sollte jedoch primär Grundsätze formulieren und die Detailausgestaltung der Ausführungsverordnung überlassen. Zu viele Detailvorgaben bergen die Gefahr von Widersprüchen, Unklarheiten und administrativen Hürden.
Betreffend die Bestimmungen im 3. Abschnitt des 4. Kapitels merken die Kantone SO und TI, der SSV, die ausserparlamentarische Kommission EKSN sowie die Behördengremien KAV und SKBS an, dass auf Gesetzesstufe nur die wichtigsten Anforderungen an Verpackungen, Produkteinformationen und Warnhinweisen geregelt werden sollten. Auch die Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention (ags, FvS, Infrodrog NAS, PHCH, SGGPsy, SuS) sowie aus dem Bereich Jugend (DOJ, SAJV) sehen einen Nachteil in zu präzisen Formulierungen in Bezug auf Anforderungen an Verpackungen, Produkteinformationen und Warnhinweisen. Sie empfehlen grundsätzlich, Details zu den Anforderungen auf Verordnungsstufe zu präzisieren.