Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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5.1 Illegaler Markt

Für SG sowie die Fachorganisationen Infodrog, NAS und SAJV wird mit diesem Gesetz der illegale Markt eingedämmt und der Kontakt zu kriminellen Akteuren fällt für die Konsumierenden weg.

Hingegen bezweifeln BE, GR, TG und ZG, dass mit einer Legalisierung der illegale Markt wirksam eingedämmt und die Kriminalität reduziert werden kann. Dies lasse sich aus bisherigen Erfahrungen anderer Länder nicht überzeugend ableiten. Auch Die Mitte und SVP äussern die Auffassung, dass der illegale Markt nach der Legalisierung kaum verschwinden werde.

Aus Sicht von BE und NW muss der illegale Markt durch konsequente Anwendung der bestehenden Strafbestimmungen kontrolliert werden. Gleichzeitig soll die Durchsetzungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden gestärkt werden. KKPKS geht davon aus, dass ein illegaler Markt auch bei einer Legalisierung parallel fortbestehen und weiterhin Strafverfolgungsressourcen binden würde. Für SSV, KKPKS und VSPB beinhaltet der Entwurf wenig Instrumente, die dazu geeignet wären, den illegalen Cannabishandel effektiv zu unterbinden.

BL regt dazu an, im erläuternden Bericht noch deutlicher zu formulieren, dass die Verdrängung des illegalen Markts ein wichtiger gewünschter Effekt des Entwurfs ist.

5.2 Mehr Wirtschaftsfreiheiten

FDP, die Branchenvertretung IG Hanf und die Organisation VLI fordern mehr Wirtschaftsfreiheiten. FDP erachtet es als entscheidend, dass der Entwurf auf Eigenverantwortung, Markttransparenz und klare Qualitätsstandards setzt und weniger auf repressive Ansätze. Unnötige Verbote und Monopole seien zu vermeiden und private Akteure gleichberechtigt einzubinden. Gemäss der Branchenvertretung IG Hanf müsse ein legaler Markt konkurrenzfähig, sicher und zugänglich sein. Entscheidend sei ein praxistauglicher und wirtschaftlich realistisch ausgestalteter Entwurf, damit Gesundheitsschutz, Jugendschutz und die Verdrängung des illegalen Marktes tatsächlich erreicht werden können. FDP und IG Hanf fordern ein analog zum Tabakproduktegesetz ausgestaltetes Werbeverbot (Art. 11), Erlaubnis der Zugabe von Zucker und Aromastoffen (Art. 21 Abs. 1 Bst. f), ein kantonales Bewilligungssystem anstatt Konzessionen für Verkaufsstellen (Art. 39 und 48) sowie einen gewinnorientierten Verkauf (Art. 40 Abs. 1 Bst. b und c). FDP fordert ferner die Streichung des Verbotes der vertikalen Integration (Art. 9) und IG Hanf die kritische Überprüfung der vorgesehenen Lohn- und Vergütungsbeschränkungen in Verkaufsstellen, die unnötig in die betriebliche Freiheit eingreifen. VLI fordert ebenfalls die Vergabe von Bewilligungen anstatt von Konzessionen beim Verkauf und zudem tiefere Sätze bei der Lenkungsabgabe.

Des Weiteren fordert sgv, die Wirtschaft im Rahmen einer Überarbeitung des Entwurfs eng einzubeziehen, um eine Lösung zu entwickeln, die den Realitäten der lokalen Wirtschaft und der KMU besser Rechnung trägt und gleichzeitig die gesundheitspolitischen Ziele gezielt erfüllt.

Auf der anderen Seite weisen Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention (AT, Infodrog, LLS, NAS, PHCH, SAJV) und aus dem Bereich Jugend (DOJ, SAJV) sowie VSPB darauf hin, dass sich die staatliche Verpflichtung, den Handel mit Cannabis umfassend zu kontrollieren und einzuschränken aus den ratifizierten internationalen Abkommen ergebe.

5.3 Abgrenzung zwischen Cannabis zu medizinischen und nicht medizinischen Zwecken

Die Kantone BE, SO, der sgv, die KAV, Pharmasuisse sowie die Patientenorganisation MedCanS kritisieren eine unzureichende Abgrenzung zwischen medizinischem und nicht medizinischem Gebrauch von Cannabis.

Zur klareren Trennung fordern der Kanton SO und die KAV, dass Apotheken ausschliesslich Abgabestellen von medizinischem Cannabis sein sollten.

Pharmasuisse und MedCanS betonen, dass Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken zu keinem Nachteil für Cannabis zu medizinischen Zwecken führen sollte. Patientinnen und Patienten sollen nicht wieder zu Konsumierenden werden.