Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten
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SPS und SBV befürchten, dass die Möglichkeit zur Einfuhr zu Preisdumping führen könnte. SPS schlägt eine zusätzliche Abgabe auf importierten Cannabis vor. SBV fordert einen angemessenen Grenzschutz und langfristig klare Regeln und Kontingente. Dies fördere die heimische Landwirtschaft und schaffe Anreize für nachhaltige Produktionsformen.
IG Hanf beantragt, dass Einfuhren nur zulässig sein sollen, wenn die inländische Versorgung nicht ausreichen oder besondere Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen würden. Dadurch werden die heimische Landwirtschaft, kleine und mittlere Unternehmen sowie eine nachhaltige Wertschöpfung im Inland gestärkt und Preisdumping verhindert. Für die weitergehende Marktsteuerung würden sich Importkontingente und Zölle anbieten. Kontingente ermöglichen eine flexible Anpassung an Versorgungslage und Verbrauch, während Zölle Produktionsstandard- und Kostenunterschiede ausgleichen und fairen Wettbewerb sicherstellen.
GREA und SuS sind ebenfalls der Ansicht, dass die inländische Produktion gegenüber Importen bevorzugt werden sollte. Der Import sollte subsidiär und nur bei nachgewiesener unzureichender Versorgung möglich sein. Im inländischen Markt können die Qualitätskontrolle und eine zuverlässige Nachverfolgung sichergestellt werden. GREA schlägt vor, den Importeur zu verpflichten, die Notwendigkeit und die Sicherheit von den einzuführenden Produkten nachzuweisen. Zudem sollte jede Etappe vom Anbau bis zur Produktion im Ausland dokumentiert und die Abwesenheit von verbotenen Substanzen (Neo-Cannabinoide, gefährliche Pestizide) durch unabhängige Analysen bescheinigt wurden.
Gemäss den Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention Infodrog, NAS, PHCH und aus dem Bereich Jugend DOJ und SAJV sollen eingeführte Produkte nicht günstiger verkauft werden dürfen als einheimische Produkte.
5.9 Preisgestaltung und Preiswettbewerb
Für EKKJ, FvS, IG Hanf, GREA, SuS und VLI sollte die Lenkungsabgabe so festgelegt werden, dass der legale Markt wettbewerbsfähig bleibt. Gemäss IG Hanf und VLI müsse bei der Festlegung der Abgabesätze, welche die Höhe der Lenkungsabgabe bestimmen (Art. 63), auch die Verdrängung des illegalen Marktes berücksichtigt werden und sei dort entsprechend zu ergänzen. iuAG fordert eine progressive Einführung einer Lenkungsabgabe, damit die Preise auf dem legalen Markt nicht zu deutlich über denen des illegalen Marktes zu liegen kommen.
Gemäss EKKJ und FvS soll der Preis gleichzeitig hoch genug sein, um preissensible junge Erwachsene nicht zum Konsum anzuregen. EKKJ empfiehlt, dass die Ausgestaltung der Preis‑ und Abgabesysteme in den Ausführungsbestimmungen klar definiert und wissenschaftlich begleitet wird. Wichtige Hinweise würden die laufenden Pilotversuche mit Cannabis geben, die zurzeit umgesetzt werden.
SuS hält es für wichtig, bei den Produktpreisen einen Spielraum zu lassen, um einen Teil der Gebühren (zur Deckung der von Bund und Kantonen getragenen Kosten) hinzuzurechnen. Zudem sollen die Kosten für die Konzession gedeckt werden können.
DOJ, Infodrog, NAS, PHCH, SAJV erachten es als wichtig, dass die Preise unter den Konzessionären aufeinander abgestimmt und die Erfahrungen der Pilotprojekte genutzt werden.
5.10 Strafrechtlicher Umgang mit Minderjährigen
BL weist darauf hin, dass der Konsum von Cannabis für Jugendliche nicht mehr strafbar wäre und auch für Minderjährige eine erhöhte straffreie Besitzmenge gelten würde. Beides sei nicht im Sinne des Jugendschutzes. Zudem sollte der Entwurf klarer darlegen, wie die Strafverfolgungsbehörden bei Konsum und Besitz durch Minderjährige vorzugehen hätten. So sollten zum Beispiel in solchen Fällen verpflichtende Präventionskurse vorgesehen werden.
Für GE ist unklar, ob Konsum und Besitz durch Minderjährige gemäss Entwurf strafbar seien. Im Interesse der Grundsätze des Jugendstrafrechts, namentlich des Schutzes und der Erziehung, müssten Cannabisprodukte, die sich im Besitz eines Minderjährigen befänden, beschlagnahmt und der Konsum sowie der Besitz verboten werden.