Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten
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– KMU-Politik: Mit den beantragten Mitteln zugunsten von E-Government für KMU schreiten die Etablierung und der Ausbau der zentralen elektronischen Plattform EasyGov für Behördendienstleistungen voran und leistet mittels effizienter elektronischer Prozesse einen Beitrag zur administrativen Entlastung der Unternehmen; der gesetzliche Auftrag aus dem Unternehmensentlastungsgesetz wird umgesetzt. Effiziente elektronische Prozesse zwischen Unternehmen und Behörden tragen zur direkten Entlastung der Unternehmen bei. Ebenfalls zentral bleibt die kritische Überprüfung aufwändiger Regulierungen und die Bereitstellung attraktiver Finanzierungsmöglichkeiten für KMUs und Start-ups mittels Bürgschaften. Dazu gehört auch die Bewirtschaftung der nach wie vor ausstehenden Covid-Kredite im Umfang von mehr als 5 Milliarden Franken.
– Tourismuspolitik: Mit den beantragten Mitteln für Schweiz Tourismus wird der Auftrag zur Nachfrageförderung fortgeführt sowie durch die Gästelenkung ergänzt. Bei der touristischen Innovations- und Kooperationsförderung wird das Förderinstrument Innotour weiterentwickelt und der Wissenstransfer zwischen den Akteuren verstärkt. Bei beiden Förderinstrumenten werden aufgrund der Botschaft des Bundesrates zum Entlastungspakets 2027 gezielte Priorisierungen vorgenommen.
– Exportförderung und Standortpromotion: Für die Exportförderung und Standortpromotion werden finanzielle Mittel in gleichem Umfang wie bisher beantragt. Exportwirtschaft und Kantone werden mit bedarfsgerechten Angeboten unterstützt. Besonders wichtig ist die Nutzung der bestehenden und neuen Handelsabkommen. Digitalisierung und zusätzliche Massnahmen ermöglichen wirkungsvolle Dienstleistungen für Exporteure sowie die massgeschneiderte Betreuung von potenziellen Investoren. Die Massnahmen zur Erleichterung des Zugangs für Schweizer Exporteure zu ausländischen Infrastrukturgrossprojekten werden ohne Bundesfinanzierung weitergeführt und neu durch die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) koordiniert.
Bei der Regionalpolitik haben Bundesrat und Parlament 2023 Inhalte und finanzielle Mittel für die Mehrjahresperiode 2024–2031 beschlossen, so dass im Hinblick auf die Periode 2028–2031 kein Finanzantrag mehr notwendig ist. Mit der Botschaft des Bundesrates zum Entlastungspaket 2027 ist vorgesehen, dass ab 2027 keine Einlagen mehr in den Fonds für Regionalentwicklung erfolgen. Das Programm für die Mehrjahresperiode 2024–2031 kann auch ohne weitere Fondseinlagen vollumfänglich aus den noch verbleibenden Fondsmitteln finanziert werden. Der Bund zieht sich in der Konsequenz damit im Laufe der 2030er-Jahre aus der Regionalpolitik zurück. Der Ausstieg des Bundes aus der Regionalpolitik wird in der Periode 2028–2031 vorbereitet und die Ausstiegsmodalitäten dem Parlament mit der Botschaft Standortförderung 2032– 2035 vorgelegt.
Finanzierungsbeschlüsse
Tabelle 1 gibt einen Überblick über die beantragten Finanzierungsbeschlüsse sowie einen Vergleich mit der Förderperiode 2024–2027.