Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten
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Der restliche Betrag wird während der Laufzeit entweder durch alternative Finanzierungsquellen, z.B. Beiträge von Verwaltungseinheiten von Bund und Kantonen zur Anbindung gewisser Behördenleistungen, gedeckt oder kann vom Bundesrat im Rahmen der Entscheide zum Entwicklungsrahmen (alle zwei Jahre) in die Finanzplanung aufgenommen werden.
Begründung des Bundesrates
Eine moderne, effiziente öffentliche Verwaltung ist eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Landes. Die Möglichkeit für die Unternehmen, mittels EasyGov ihre Behördenleistungen kostengünstig und unabhängig von Büroöffnungszeiten und Lokalitäten an einem einzigen virtuellen Ort online zu beziehen, bietet einen handfesten Standortvorteil für die Schweizer Unternehmen wie auch für ausländische Unternehmen mit der Absicht einer Ansiedlung in der Schweiz.
Neben der Gewährleistung des sicheren Betriebs werden die zusätzlichen finanziellen Mittel in erster Linie für den Ausbau von EasyGov verwendet. Mit den beantragten Mitteln von 67,8 Millionen Franken kann das Portal in der Periode 2028–2031 um rund 140 neue Behördenleistungen erweitert werden. Mit einem geringeren Betrag könnten weniger Vorhaben realisiert werden. So würden beispielsweise die im Verpflichtungskredit 2024–2027 eingestellten 32,8 Millionen Franken reichen, um den Betrieb und die Migration sicherzustellen sowie in vier Jahren maximal 30 neue Behördenleistungen auf EasyGov zu integrieren.
Die beantragten Mittel beinhalten aber auch die notwendige Ablösung von EasyGov 1.0 auf EasyGov 2.0. Diese Mittel sind wichtig, um den künftig erhöhten Anforderungen an die Plattform gemäss Verpflichtung aus dem Unternehmensentlastungsgesetzt gerecht zu werden (vgl. Kap. 2.2.1). Zudem soll das E-Government-Angebot gezielt bekannt gemacht, permanent weiterentwickelt und verbessert werden.
Indem die Bundesversammlung den Verpflichtungskredit genehmigt, schafft sie die nötige Planungssicherheit für EasyGov, unabhängig davon, über welche Kanäle innerhalb des Bundesbudgets die Finanzierung erfolgt.
Rechtliche Aspekte
Der Verpflichtungskredit über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das UEG. Artikel 14 Absatz 1 UEG sieht vor, dass der Bund die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten der Plattform für die Verwendung zum Vollzug von Bundesrecht trägt. Der Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten ist strategiekonform mit der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz» von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie mit der Strategie «Digitale Schweiz» des Bundesrates.