Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 36Fedlex · Erläuternder Bericht
der Akteure vorausgesetzt werden. Das Subsidiaritätsprinzip (vgl. auch Kap. 7.4) ist auch eine wichtige Grundlage für die Ausgestaltung der Tourismusförderung.
3.2 Innotour
3.2.1 Ziele und Aufgaben
Die touristische Innovations- und Kooperationsförderung sowie die Förderung des Wissensaufbaus mit dem Förderinstrument Innotour basiert auf dem Bundesgesetz vom 30. September 201135 über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus. Für den Vollzug ist das SECO zuständig.
Der Tourismus ist ein fragmentierter Querschnittssektor, weshalb bei der Bündelung von kompletten Tourismusangeboten hohe Transaktionskosten entstehen. Innovative integrierte Angebote sind nicht einfach zu realisieren, da die Innovationskosten und die Renditen schwer teilbar und internalisierbar sind. Diese Aspekte führen zu Externalitäten, zu Unsicherheit und zu mangelnder Kooperation. Entsprechend hat bei Innotour die Entwicklung von überbetrieblichen Tourismusangeboten eine hohe Bedeutung.
Zudem leistet Innotour durch die Förderung des Wissensaufbaus und dessen Diffusion einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Schweiz. So werden über Innotour auch Wissensgrundlagen wie die Tourismusprognosen oder Wissenstransferveranstaltungen wie das Tourismus Forum Schweiz finanziert.
Innotour ist ein Förderinstrument, das grundsätzlich allen touristischen Akteurinnen und Akteuren offensteht und bei dem die touristischen Kreise den grösseren Teil der Kosten selbst tragen (mindestens 50%). Mit Innotour werden Anreize geschaffen, die Finanzierungs- und Managementverantwortung bleibt aber bei den Projektträgern. Diese Eigenverantwortung wird verstärkt, indem Finanzhilfen aus Innotour auf einmalige Anschubhilfen beschränkt werden.
Wirksamkeit und Weiterentwicklung
In der Innotour-Periode 2024 bis 2027 wurden bis August 2025 63 Projekte mit insgesamt rund 32 Millionen Franken unterstützt. Im Vergleich zur Vorperiode 2020 bis 2023 ist über den gleichen Zeitraum betrachtet eine deutliche Zunahme der Projektanzahl wie auch der verpflichteten Finanzhilfen zu verzeichnen. Dies liegt insbesondere daran, dass aufgrund des Covid Recovery Programms Projekte im Zeitraum 2023 bis 2026 mit maximal 70 Prozent, statt der ansonsten und ab 2027 wieder geltenden maximal 50 Prozent unterstützt werden können. Entsprechend sind die Projektunterstützungen im Durchschnitt deutlich grösser. Mit dem Recovery-Programm konnten insbesondere zahlreiche Projekte im Bereich Digitalisierung unterstützt werden.
35 SR 935.22