Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten

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Rechtliche Aspekte

Der Verpflichtungskredit zur Finanzierung des Förderinstruments Innotour für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus. Artikel 8 des Gesetzes hält fest, dass die Bundesversammlung alle vier Jahre die zur Verfügung stehenden Mittel als Verpflichtungskredit mit einfachem Bundesbeschluss festlegt.

3.3 Touristische Landeswerbung

3.3.1 Ziele und Aufgaben

ST ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sui generis, die auf der Basis des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 195539 über Schweiz Tourismus im Auftrag des Bundes das touristische Landesmarketing wahrnimmt und die Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland fördert. Dabei handelt es sich ökonomisch betrachtet um ein öffentliches Gut. Viele Akteurinnen und Akteure profitieren davon, sie haben aber lediglich eine geringe Zahlungsbereitschaft dafür.

Die gesetzliche Aufgabe von ST umfasst zum einen das Basismarketing für das Tourismusland Schweiz wie etwa die Pflege der Marke, die Bearbeitung der Märkte und die Kundeninformation. Zum anderen hat ST einen Koordinations- und Beratungsauftrag. Im Rahmen des Koordinations- und Beratungsauftrags leistet ST unter anderem einen Beitrag zum Team-Switzerland-Ansatz und damit zu einem koordinierten Aussenauftritt der Schweiz.

Im Hinblick auf die nächste Förderperiode 2028–2031 soll der Förderauftrag von ST ergänzt werden. Denn eine zukunftsweisende Tourismusentwicklung kann nicht ausschliesslich auf Nachfrageförderung basieren, sondern muss der Gästelenkung mindestens so hohes Gewicht beimessen. Es braucht nicht einfach mehr Gäste, sondern die Gäste sollen zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein. Dies stärkt die Resilienz der Tourismusbranche, bricht lokale und temporäre Nachfragespitzen und sorgt für ganzjährige sowie flächendeckende Auslastung. ST hat dazu das Programm «Travel Better» initiiert, das auf fünf Aktionsfeldern basiert: Ganzjahrestourismus fördern, Gästeströme lenken, Aufenthaltsdauer verlängern, das Nachhaltigkeitsprogramm «Swisstainable» vorantreiben und Tourismusakzeptanz stärken. In allen Feldern hat ST bereits einige Massnahmen umgesetzt (vgl. Praxisbeispiele unten).

Das SECO nimmt die Aufsicht über ST war. Die Aufsichtstätigkeit basiert auf einer alle vier Jahre erneuerten Vereinbarung über das Controlling, Monitoring und Reporting zwischen dem SECO und ST. ST ist im Schweizer Tourismussystem eine Lead-Organisation. Als solche agiert ST als Vordenker, testet und entwickelt neue Anwendungen und stellt das erworbene Know-how den Tourismusakteurinnen und - akteuren zur Verfügung. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Nachhaltigkeitsstrategie «Swisstainable 2030»40 von ST, welche für den Tourismussektor eine Orientierungshilfe bietet und ein wesentlicher Beitrag dazu leistet, den Schweizer Tourismus für die Zukunft konsequent der Nachhaltigkeit zu verpflichten.

39 SR 935.21

40 Nachhaltigkeitsstrategie «Swisstainable 2030», abrufbar unter www.stnet.ch > Swisstainable 2030: Neue Strategie