Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten

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kollektiv Exportanstrengungen von über 1000 Firmen unterstützt, welche ansonsten nicht oder nur in begrenztem Mass gemacht werden könnten. Durch die erhöhte Sichtbarkeit eines gemeinsamen Standes unter der Marke «Schweiz» wird Zusatznutzen geschaffen, welcher einer Branche und letztlich der Schweizer Volkswirtschaft zugutekommt.

5.2.2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2028–2031

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt einen Zahlungsrahmen von 98,9 Millionen Franken (vgl. Tabelle 11). Davon sollen 84 Millionen Franken für die Exportförderung von S-GE, 4,9 Millionen Franken für Weiterentwicklungen der Exportförderung im Kontext insbesondere von Handelsabkommen und 10 Millionen Franken für die MPK bereitgestellt werden. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Exportförderung werden zudem finanziert aus dem Globalbudget des SECO rund 1.5 FTE eingesetzt.

Tabelle 11

in Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz

Antrag Bundesbeschluss Eff./geplante Antrag/Eff. Ausgaben

Exportförderung 98,9 99,10 96,38 2,52

Tabelle 12

Ausgaben Exportförderung in 2028 2029 20302031

Mio. CHF

Aktuelle Finanzplanung 24,36 24,60 24,84 25,09

Geplante Ausgaben gemäss 24,36 24,60 24,84 25,09 Antrag

Differenz zur Finanzplanung 0,00 0,00 0,00 0,00

Begründung des Bundesrates

Angesichts des volatilen und unsicheren internationalen Handelsumfeldes braucht die Schweizer Exportwirtschaft weiterhin eine adäquate und gezielte Unterstützung bei der Erschliessung von neuen Märkten und der Diversifizierung von Geschäftstätigkeiten. Exportierende Schweizer KMU sollen durch die verstärkte Fokussierung auf die Nutzung und Umsetzung von Handelsabkommen von günstigen Rahmenbedingungen sowie einem geregelten und damit stabilen Marktzugang profitieren können. Die Konzentration auf diese Märkte und solche mit hohem wirtschaftlichem Potenzial für die Exporteure steht im Einklang mit den aussenwirtschaftlichen Prioritäten der Schweiz. Nebst der geographischen Konzentration bleibt ein bedarfsgerechtes und kundenfreundliches Angebot von S-GE und der MPK zentral, was sich in den Schwerpunkten wie in Kap. 5.1 widerspiegelt. Dazu sollen Mittel im gleichen Umfang wie in der Periode 2024–2027 bereitgestellt werden, so dass die Leistungen weitergeführt und wo nötig durch gezielte Priorisierungen weiterentwickelt werden können.