Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten

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Rechtliche Aspekte

Der Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung des Exports für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das Exportförderungsgesetz. Artikel 7 des Gesetzes hält fest, dass die Bundesversammlung jeweils für vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Höchstbetrag für die Exportförderung nach diesem Gesetz bewilligt. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Exportförderungsgesetzes schliesst das WBF/SECO jeweils einen Leistungsauftrag ab, in dem die Dienstleistungen im Bereich der Exportförderung und weitere sachliche Verpflichtungen sowie die Subvention der Beauftragten festgelegt werden.

5.3 Standortpromotion

5.3.1 Ziele und Aufgaben

Auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 200757 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz unterstützt der Bund die nachhaltige Ansiedlung ausländischer Firmen in der Schweiz. So übernimmt die Standortpromotion auf nationaler Ebene zentrale Vermarktungs-, Beratungs- und Koordinationsaufgaben. Sie identifiziert innovative ausländische Firmen für die Kantone und richtet Informations- und Promotionsmassnahmen wie auch die Beratung zu wichtigen Standortvorteilen der Schweiz gezielt auf diese aus. Sie fördert zudem einen einheitlichen Auftritt im Ausland. Die nationale Standortpromotion ist entsprechend als Verbundaufgabe angelegt, welche S-GE im Auftrag des Bundes sowie aller Kantone ausführt. Damit leisten neben dem Bund auch die Kantone einen finanziellen Beitrag in der Höhe von insgesamt 5,2 Millionen Franken (2024–2027). Für die kommende Periode wird aktuell von gleichbleibenden Beiträgen der Kantone ausgegangen.

Fokus auf ausgewählte Unternehmen aus innovativen Ökosystemen

Die mit allen Kantonen festgelegte Strategie sieht vor, die Kräfte zu bündeln und besonders innovative ausländische Unternehmen über die Vorteile und Rahmenbedingungen der Schweiz als weltweit führenden Innovations-, Technologie- und Wirtschaftsstandort zu informieren. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf Technologie- und Industrieökosysteme in den Bereichen Health, Digital Worlds, Automation, Food und Finance. Dort werden gezielt ausländische Firmen angesprochen, deren innovative Produkte und Dienstleistungen die bestehenden Schweizer Ökosysteme ideal ergänzen und erweitern. Es sollen aber nicht möglichst viele, sondern nur handverlesene, innovative Firmen den Weg in die Schweiz finden. Zur Weiterentwicklung dieses Ansatzes wird unter anderem das Partnernetzwerk ausgebaut, um zusätzliche Wirtschafts- und Wissenschafts-Netzwerke zu erschliessen. Dies unterstützt den Zugang zu Schlüsselpersonen in Zielfirmen. Gleichzeitig wird dadurch zusätzliches Know-How für die Beratung und Betreuung dieser Firmen nutzbar gemacht. Zudem wird die Kooperation mit zentralen Akteuren in der Schweiz («Team Switzerland») weiter vertieft, zum Beispiel über einen möglichst gut abgestimmten digitalen Auftritt. Um im internationalen Konkurrenzkampf bestehen zu können, müssen wichtigen Investoren während ihren Abklärungen vor Ort

57 SR 194.2