Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten

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KMU-geprägten Volkswirtschaft nicht freigesetzt werden. So ist beispielsweise das Wissen um internationale Geschäftsmöglichkeiten zu wenig bekannt und die Märkte könnten insbesondere von KMU entsprechend nicht erschlossen werden. Das Leistungsangebot muss laut Exportfördergesetz in Ergänzung zur privaten Initiative und unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erbracht werden. Der finanzielle Umfang ist Kap. 5.2.2 zu entnehmen. Das SECO steuert die Verwendung der an den privatrechtlichen Verein S-GE ausgerichteten Abgeltung über vierjährige Leistungsvereinbarungen (strategische Ziele, jährliche Leistungsziele). Diese werden alle vier Jahre an die neuen Herausforderungen am Markt angepasst. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Exportförderung setzt das SECO rund 1.5 FTE ein. Die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Exportförderung sowie die Leistungen des Exportförderers werden regelmässig evaluiert, die Leistungen werden bei Bedarf zudem angepasst und weiterentwickelt.

Standortpromotion

Um sich in einem neuen Land anzusiedeln, benötigen Firmen Informationen, bspw. zu Steuern, Arbeitsrecht oder Kapitalmarkt. Deren Beschaffung ist mit Kosten verbunden, die nicht alle Firmen aufbringen können. Unter diesen Gegebenheiten stellt der Markt solche Leistungen nicht oder nur ungenügend bereit. Ohne Standortpromotion würde der Unternehmensstandort Schweiz im Ausland nicht ausreichend positioniert, und damit würden weniger Ansiedlungen wertschöpfungsintensiver Firmen aus dem Ausland in der Schweiz erfolgen. Als Folge der föderalen Kompetenzverteilung in der Wirtschaftsförderung erfolgen die Arbeiten der Standortpromotion in Ergänzung zu den Aktivitäten der Kantone. Der finanzielle Umfang kann Kap. 5.3.2 entnommen werden. Mit der operativen Umsetzung der nationalen Standortpromotion haben der Bund und alle Kantone S-GE beauftragt. Bund und Kantone legen gemeinsam die strategischen Vorgaben an S-GE fest und stellen ein wirksames Controlling der vereinbarten Ziele und der effizienten Mittelverwendung sicher. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Standortpromotion setzt das SECO rund 1.5 FTE ein. Die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Standortpromotion sowie die Leistungen des Beauftragten werden regelmässig evaluiert, der Leistungsauftrag wird bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt.

KMU-Politik

Der Verpflichtungskredit zur Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für kleine und mittelgrosse Unternehmen für die Jahre 2028–2031 stellt keine Subvention dar und fällt damit nicht unter das Bundesgesetz vom 5. Oktober 199065 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG). Der Verpflichtungskredit wird aus diesem Grund hier nicht erörtert.

65 SR 616.1