Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 67Fedlex · Erläuternder Bericht
Gleichzeitig hat der Bund schonenden Gebrauch seiner Kompetenzen zu machen und den Kantonen ausreichend Raum zur Aufgabenerfüllung zu überlassen.
Der Bundesrat erfüllt die Aufgaben der Standortförderung subsidiär zu privaten Akteurinnen und Akteuren und zu den Kantonen und Gemeinden sowie auf der Basis von politischen Aufträgen. Die Subsidiarität schafft Anreize für wirtschaftliches Handeln, Innovation und Eigeninitiative privater sowie staatlicher Akteurinnen und Akteure auf regionaler und lokaler Ebene, wobei sie Eigenleistungen der Nutzniessenden voraussetzt. Sie achtet gleichzeitig darauf, nicht wettbewerbsverzerrend zu wirken.
Subsidiarität bedeutet aber auch, dass staatliche und private bzw. andere öffentliche Leistungsträger zusammenarbeiten. Die Standortförderung umfasst u. a. gemeinsame Aufgaben von Bund und Kantonen. Die Standortförderung des Bundes wirkt in diesen Bereichen ergänzend zu den kantonalen Tätigkeiten. Deshalb werden die Instrumente des Bundes komplementär auf die kantonalen Instrumente abgestimmt.
Der in Artikel 43a BV verankerte Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz verlangt, dass der Empfänger einer staatlichen Leistung, das Gemeinwesen, welches die Kosten dafür trägt und das Gemeinwesen, welches darüber entscheidet, identisch sind. Somit trägt jedes Gemeinwesen, das eine staatliche Leistung in Anspruch nimmt, auch die Kosten dafür (Abs. 2; Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz), und jedes Gemeinwesen, welches die Kosten trägt, verfügt auch über die entsprechende Entscheidungsgewalt (Abs. 3; Grundsatz der Kongruenz).
Der Bundesrat legt bei der Umsetzung der Standortförderung Wert auf die Einhaltung der fiskalischen Äquivalenz. Ziehen aus einer staatlichen Leistung Bund und Kantone gleichermassen Nutzen, so wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kantone angestrebt, wie z. B. beim Vollzug der NRP (vgl. Kap. 4) oder bei der Standortpromotion (vgl. Kap. 5.3).
Damit wird die fiskalische Äquivalenz in Bezug auf die Kongruenz von Kostenträger und Entscheidträger eingehalten.
7.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes Innotour
Bei Innovationsaktivitäten im Tourismus liegen oft mehrere Formen von Marktversagen vor. Dazu gehören externe Effekte, öffentliche Güter oder unvollkommene Informationen63. Ohne Subvention des Bundes würden Innovationen im Tourismus nicht gleichermassen erfolgen; gleichzeitig sind diese wichtig, um den nötigen Strukturwandel in der Branche zu ermöglichen. Die Finanzhilfen von Innotour sind als einmalige, subsidiäre Anschubfinanzierungen in Form von Pauschalbeiträgen
63 In einer Evaluation des Förder- und Finanzierungsansatzes im Jahr 2010 wurden vier Formen des Marktversagens und die Rechtfertigung einer staatlichen Innovationsförderung vertieft analysiert. Universität St. Gallen (2010): Schlussevaluation Innotour vom Januar 2010, abrufbar unter > www.seco.admin.ch > Standortförderung > Tourismuspolitik > Innotour > Wirkung