Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten

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Ein attraktiver Standort hängt von starken und wettbewerbsfähigen Regionen ab. Die Schweiz weist nach wie vor Ungleichheiten zwischen den Regionen auf. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass Arbeitsplätze vor allem in den urbanen Zentren und Agglomerationen geschaffen werden und die ländlichen Regionen diesbezüglich nicht aufholen können (vgl. Schwerpunkt III «Regionen wirtschaftlich stärken» in Kap. 1.3).

Koordination mit anderen Politikbereichen

Die enge Zusammenarbeit mit anderen Bundessstellen, Kantonen und anderen Politikbereichen hat zum Ziel, gemeinsam die Standortattraktivität zu erhalten und zu verbessern. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Aussenwirtschaftspolitik innerhalb des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

Mit der Direktion für Wirtschaftspolitik besteht eine enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Unternehmensentlastungsgesetzes vom 29. September 2023 (UEG)3. Die Direktion für Aussenwirtschaft erschliesst Märkte im Ausland. Die Direktion für Standortförderung unterstützt deren Nutzung mittels seines Exportförderdispositivs und trägt zur Umsetzung einer kohärenten Aussenwirtschaftspolitik bei.

Daneben ist der Austausch mit anderen Bundesstellen, insbesondere mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und dem Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), um Kohärenz zwischen deren Politikbereichen wie beispielsweise Innovation, Raumplanung, internationale Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit herzustellen und die Interessen der Unternehmen und Regionen in den verschiedenen Politikbereichen einzubringen. Zudem bringt sich die Standortförderung aktiv in die Digitalisierungsstrategie der Schweiz ein und macht digitale Anwendungen für die KMU einfacher nutzbar.

Die Direktion für Standortförderung stellt ausserdem den internationalen Austausch zu Themen der KMU-Politik und der Tourismuspolitik sicher (OECD Committee on SMEs and Entrepreneurship, OECD Tourism, UN Tourism), und beteiligt sich am EFTA-Trade Policy Dialogue.

Zusammenspiel der verschiedenen Staatsebenen

Eine erfolgreiche Standortförderung bedingt eine enge Abstimmung zwischen Bund und Kantonen. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) übernimmt im Bereich der Standortförderung die interkantonale Koordinationsrolle und ist zudem Ansprechpartnerin für den Bund. Im Bereich der Standortpromotion, d.h. Ansiedlung neuer ausländischer Unternehmen, arbeiten Bund, Kantone und Switzerland Global Enterprise (S-GE) eng zusammen. So können potenzielle Investoren effizient an den passenden Standort gebracht werden. In der Neuen Regionalpolitik (NRP) erfolgt die Zusammenarbeit mit den Kantonen bilateral über Programmvereinbarungen und multilateral in der Konferenz der kantonalen NRP- und Interreg-Fachstellen. Im Bereich Tourismus findet der Austausch im Rahmen der vom SECO geleiteten Begleitgruppe Tourismuspolitik sowie an der Tagung mit den Tourismusfachstellen der Kantone statt. Zudem stimmt

3 SR 930.31