Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten
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Boden, Landschaft und Biodiversität haben. Das ordentliche planungs- und umweltrechtliche Instrumentarium gewährleistet die Interessenabwägung unter öffentlicher Mitwirkung (Richt- und Nutzungsplanungen, Plangenehmigungs- und Konzessionsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Baubewilligungen). Dabei werden Subventionen und andere direkte und indirekte Anreize derart ausgestaltet, dass Beeinträchtigungen von Landschaft und Natur den gesetzlichen Vorgaben entsprechend minimiert sind.
Querschnittsthema 2: «Die Wirtschaft ist digital»
Die Standortförderung setzt auf Projekte, die den digitalen Wandel beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken. Sie orientiert sich an der Strategie «Digitale Schweiz». Der Bereich E-Government für KMU spielt mit der Weiterentwicklung von EasyGov eine Schlüsselrolle. Gleichzeitig digitalisiert die Standortförderung ihre eigenen Angebote und sorgt damit für einen einfacheren und effizienteren Zugang für Unternehmen. Die NRP fördert in ihren Zielgebieten Digitalisierungsprojekte und investiert zusätzlich in Sensibilisierungs- sowie Vernetzungsinitiativen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch ländliche und periphere Regionen digital konkurrenzfähig bleiben. Dem Tourismus kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Mit Unterstützung für Kooperationen, innovative Angebote, hochwertige Infrastrukturen und qualifizierte Leistungsträger profilieren sich Tourismus-Destinationen klarer im Markt und erhöhen ihre Wertschöpfung. Auch Partnerorganisationen wie S-GE, die SERV oder ST treiben die Digitalisierung voran. Ihre Dienstleistungen sind zunehmend über digitale Kanäle zugänglich, beispielsweise über Kundenplattformen oder in Form von Online-Informations- und Beratungsangeboten.
1.3 Schwerpunkte der Botschaft 2028–2031
Folgende drei Schwerpunkte stehen in der Botschaft 2028–2031 im Zentrum. Diese Schwerpunkte sind für die Erreichung der drei strategischen Ziele der Standortförderung besonders wichtig (siehe Abb. 1).
Schwerpunkt I: KMU administrativ entlasten
Der Bundesrat setzt in der Botschaft 2028–2031 einen klaren Akzent: die administrative Entlastung der KMU mittels digitaler Lösungen. Digitale Dienstleistungen, die eine hohe Nutzerfreundlichkeit aufweisen, befördern die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden.
Die Umsetzung des UEG ist dabei von zentraler Bedeutung. Mit dem UEG strebt der Bundesrat Massnahmen zur administrativen Entlastung und Senkung von Regulierungskosten an. Die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen auf der zentralen elektronischen Plattform «EasyGov» soll deshalb weiter ausgebaut werden. Es verpflichtet die Behörden, elektronische Dienstleistungen für Unternehmen auf dieser Plattform zugänglich zu machen. Der Bundesrat will das bestehende Angebot (Stand September 2025: 59 Behördenleistungen) erweitern. Längerfristig gesehen besteht ein Potenzial von bis zu 350 neuen digitalen Behördenleistungen, die über Easy-Gov zur Verfügung gestellt werden können, mit einem entsprechenden Anstieg der Nutzenden (Stand September 2025 ca. 130'000 KMU). Der Bundesrat will damit Verwaltungsprozesse vereinfachen, kundenfreundlicher gestalten und zentral anbieten. Die Partnerbehörden werden hierfür noch stärker eingebunden. Die Erneuerung der