Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten
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Entwicklungen und gesellschaftliche Anforderungen systematisch berücksichtig werden und in allen Zielsetzungen verankert sind.
Ziel 1 «Die Schweiz ist ein leistungsfähiger Wirtschafts- und Tourismusstandort»
Mit der Standortförderung setzt sich der Bundesrat für attraktive Rahmenbedingungen für bestehende Schweizer Unternehmen ein, von denen auch ansiedlungswillige innovative ausländische Unternehmen profitieren können.
Ziel 2 «KMU sind national und international erfolgreich»
KMU prägen die Schweizer Wirtschaft. Die Standortförderung unterstützt diese im In- und Ausland (Abbau administrativer Hürden, erleichterter Zugang zu Finanzierungen, Massnahmen zur Digitalisierung und Internationalisierung / Marktzugang).
Ziel 3 «Regionen sind attraktive Wirtschafts- und Lebensräume»
Die Schweizer Bevölkerung soll über intakte Lebens- und Arbeitsbedingungen verfügen. Die Standortförderung stärkt die Regionen gezielt darin, ihre wirtschaftlichen Potenziale zu entfalten, Chancen zu nutzen und die Lebensqualität zu erhöhen.
Querschnittsthema 1: «Die Wirtschaft ist nachhaltig»
Die Standortförderung des Bundes ist eine nachhaltige und langfristig orientierte Politik. Sie strebt Lösungen an, die einen effizienten Einsatz der wirtschaftlichen, sozialen und natürlichen Ressourcen ermöglichen.
Die Fördermassnahmen berücksichtigen die Ziele der Agenda 2030 und der SNE 20305. Sie tragen insbesondere durch Wissens- und Kompetenzaufbau sowie finanzielle Anreize dazu bei, dass die wirtschaftlichen Chancen in den Bereichen Klima, Energie, Landschaftsqualität und Biodiversität erkannt, genutzt und ökologische Risiken reduziert werden. Auch unterstützen sie damit das Sichern dieser wichtigen Potenziale für die Regionalentwicklung. So unterstützt die Tourismuspolitik bspw. die Angebotsentwicklung und Diversifikation, insbesondere durch die Förderung des Sommer- und Ganzjahrestourismus. Sie fördert aber auch die nachhaltige Entwicklung der Beherbergungswirtschaft, die nachhaltige Mobilität im Tourismus sowie die touristische Inwertsetzung der landschaftlichen und baukulturellen Qualitäten. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) ihrerseits arbeitet mit internationalen Standards zur Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsfragen und trägt mit ihrer Klimastrategie dazu bei, die Klimarisiken zu reduzieren. Die NRP stärkt die regionale Handlungskompetenz auch in Bezug auf Nachhaltigkeit. Generell unterstützt die Standortförderung des Bundes die Umsetzung innovativer Projekte (KMU-Coaching, Innotour, E-Government für KMU), die zu erhöhter Ressourceneffizienz (inkl. Nutzung erneuerbarer Energien und regionale Wirtschaftskreisläufe) und Arbeitsproduktivität führen.
Projekte im Infrastrukturbereich (z. B. Bergbahnen, Industrie- und Gewerbeareale, Beherbergung, Ansiedlung von Unternehmen) können negative Auswirkungen auf
5 Schweizerischer Bundesrat (2021): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, abrufbar unter www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung