Vernehmlassungsvorlagen

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 3 (Art. 4 Abs. 1bis)

Gebühren für Dienstleistungen und Verfügungen im Zusammenhang mit der Pflanzengesundheitsverordnung vom 31. Oktober 20183 (PGesV)

Franken/Zeitaufwand/ effektive Kosten

1 Laboranalysen, die von Agroscope und vom Eidg. Pflanzen- effektive Kos-

schutzdienst (EPSD) durchgeführt oder in Auftrag gegeben ten werden

2 Periodische Kontrollen der Zulassungsvoraussetzungen für

die Ausstellung von Pflanzenpässen (Art. 78 Abs. 1):

a. Jahrespauschale, bei mindestens einer Kontrolle im be-200

treffenden Jahr

b. Durchführung der Kontrollen nach Zeitaufwand: zu einem Stundensatz von 110

3 Kontrollen, die im Rahmen einer Vorsorgemassnahme

(Art. 10 Abs. 4) erfolgen und bei denen eine Widerhandlung

gegen die PGesV festgestellt wurde

a. Anreisepauschale100

b. Durchführung der Kontrollen nach Zeitaufwand: zu einem Stundensatz von 110

4 Einfuhrkontrollen von kontrollpflichtigen Waren mit Her-

kunft aus Drittländern an der Eingangsstelle, auch wenn sie

zu keiner Beanstandung führen (Art. 43 Abs. 1):

a. Grundgebühr pro Sendung50

b. zusätzliche Gebühr pro Teilsendung 10, insgesamt höchstens 200 c. reduzierte Kontrolle (Dokumentenkontrolle)30

5 Durchfuhrkontrollen von Waren aus Drittländern mit Be-75

stimmungsort in der EU (Art. 55):

3 SR 916.20