Vernehmlassungsvorlagen

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten

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Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Landwirtschaft «%ASFF_YYYY_ID»

Franken/Zeitaufwand/ effektive Kosten

6 Einfuhrkontrollen von kontrollpflichtigen Waren mit Her-

kunft aus Drittländern bei einem zugelassenen Empfänger

oder Kontrollort, auch wenn sie zu keiner Beanstandung

führen (Art. 47 Abs. 2):

a. Anreisepauschale100

b. Durchführung der Kontrollen nach Zeitaufwand: zu einem Stundensatz von 110

fänger im Rahmen der Drittlandeinfuhr (Art. 47 Abs. 2):

7 Anerkennung von Quarantänestationen und geschlossenen Anlagen (Art. 53) und Anerkennung als zugelassener Empa. Grundgebühr für die Ausstellung50

b. Anreisepauschale100

c. Abnahme der Quarantänestation, geschlossenen Anlage nach Zeitauf- oder des Betriebs des zugelassenen Empfängers wand: zu einem Stundensatz von 110

8 Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses für die

Ausfuhr oder die Wiederausfuhr oder eines Vorausfuhrzeug-

nisses (Art. 57–59):

a. Grundgebühr für die Ausstellung50

b. zusätzliche administrative Abklärungen zur Vervollstän- nach Zeitaufdigung des Gesuchs wand: zu einem Stundensatz von 110

c. Anreisepauschale100

d. Durchführung der Kontrollen Nach Aufwand: zu einem Stundensatz von

(Art. 83 Abs. 4):

110 9 Ausstellung eines Pflanzenpasses durch den EPSD a. Grundgebühr für die Ausstellung50

b. Anreisepauschale100

c. Durchführung der Kontrollen nach Zeitaufwand: zu einem Stundensatz von 110