Vernehmlassungsvorlagen
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 94 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 51Fedlex · Vorlage
Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft «%ASFF_YYYY_ID»
e. Daten zu jeder beruflichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln nach Artikel 86 Absatz 3 PSMV, namentlich im Rahmen der Ausbringung im Einzelfall (Anwendung);
g. Daten zu den bei einer Person nach Buchstabe b gelagerten Vorräte jedes Produktes mit den jeweiligen Wirkstoffen nach Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe b PSMV.
Art. 16b Abs. 2 und 4
2Die Unternehmen und Personen nach Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe a erfassen:
a. die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an ein Unternehmen oder an eine Bewirtschafterin oder einen Bewirtschafter oder eine andere Verwenderin oder einen anderen Verwender;
b. die Daten zu den abgegebenen Pflanzenschutzmitteln nach Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe d.
4Aufgehoben
Art. 19a Entscheidunterstützungssystem
Bisheriger Art. 23
1Das BLW betreibt ein Entscheidunterstützungssystem (Astat). Dieses dient der Verknüpfung von Daten der Informationssysteme nach dieser Verordnung sowie der Modellierung und Bereitstellung von Informationen.
2Das BLW nutzt Astat zur Ausübung seiner Aufgaben, insbesondere um:
a. den Vollzug des LwG sicherzustellen und die Massnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen;
b. Rechenschaft über die Verwendung der Mittel abzulegen;
c. die Weiterentwicklung der Agrarpolitik zu unterstützen;
d. die Erstellung von Statistiken und Publikationen zu unterstützen.
Gliederungstitel nach Art. 19a
6a. Abschnitt: Portal für Informationssysteme und digitale Dienste
Art. 20 Portal für Informationssysteme und digitale Dienste
1Das BLW betreibt das Portal für Informationssysteme und digitale Dienste. Über das Portal erhalten die berechtigten Benutzerinnen und Benutzer einen zentralen Zugang zu den am Portal angeschlossenen öffentlich-rechtlichen Informationssystemen und digitalen Diensten in der Land- und Ernährungswirtschaft.
2Benutzer und Benutzerinnen des Portals können sein: