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Vernehmlassung 2025/93: Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.404 · 3 Seiten
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Tierschutzgesetz Vorentwurf (TSchG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom …1 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,
beschliesst
Minderheit (Wandfluh, Balmer, Freymond, Heimgartner, Huber, Hug, Riem, Rüegsegger, Sauter, Vontobel)
Nichteintreten
I
Das Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 20053 wird wie folgt geändert:
Art. 14a Gewerbsmässige Einfuhr von Stopfleber, Magret und Confit sowie
von Lebensmitteln mit diesen Produkten
1Wer Stopfleber, Magret und Confit von Enten und Gänsen sowie Lebensmittel mit diesen Produkten gewerbsmässig einführt, muss dies in der Zollanmeldung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) anmelden. Das Zollveranlagungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Zollgesetzgebung.
2Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beobachtet in Zusammenarbeit mit dem BAZG die Entwicklung der gewerbsmässigen Einfuhren hinsichtlich Menge.
3Die zuständigen Departemente erstatten dem Bundesrat alle fünf Jahre Bericht und schlagen im Bericht nötigenfalls Massnahmen zur Reduktion der gewerbsmässigen Einfuhren vor, sofern sich diese nicht reduziert haben.
4Der Bundesrat trifft gestützt auf die Schlussfolgerungen des Berichtes Massnahmen von beschränkter Tragweite.
SR ..........
1BBl …
2BBl …
3SR 455
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