Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/93: Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.404 · 8 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Lebensmittel und Ernährung

25.404 Parlamentarische Initiative

Indirekter Gegenvorschlag zur Volkinitiative

«Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfle-

ber-Initiative)» Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 3. November bis 7. Dezember 2025

Bern, 8. Januar 2026

1. Ausgangslage

Die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» wurde am 28. Dezember 2023 mit 102 478 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, ein Verbot für die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten in die Bundesverfassung aufzunehmen. Der Bundesrat beantragte den eidgenössischen Räten in seiner Botschaft vom 20. November 2024, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Die WBK des Nationalrates (WBK-N) nahm die Beratung der Stopfleber-Initiative am 30. Januar 2025 gestützt auf die Botschaft des Bundesrates auf. Nach der Anhörung des Initiativkomitees und anderer Organisationen kam sie zum Schluss, dass es zweckmässig wäre, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, weshalb sie eine entsprechende parlamentarische Initiative (25.404) einreichte. Diese sieht vor, das Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 20051 (TSchG) so zu ändern, dass der Bund zu beobachten hat, wie sich die Importe von Enten- und Gänsemagret, -stopfleber und -confit entwickeln, nachdem am 1. Juli 2025 für diese Produkte eine Deklarationspflicht eingeführt wurde. Geht die importierte Menge innert fünf Jahren nicht merklich zurück, so hat der Bund weitergehende importbeschränkende Massnahmen zu ergreifen (Art. 14a VE-TSchG). In diesem Zusammenhang sollen weitere Änderungen im TSchG vorgenommen werden, um insbesondere den Vollzug und die Strafverfolgung sicherzustellen (Art. 24 Abs. 1bis, 27, 32 Abs. 5 VE-TSchG). Überdies sieht der indirekte Gegenvorschlag vor, die neu eingeführte Deklarationspflicht von einer lebensmittelrechtlichen Verordnung ins Lebensmittelgesetz vom 20. Juni 20142 (LMG) anzuheben (Art. 12a VE-LMG).

Im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung wurden neben den Kantonen die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 36 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst. Die Kantone UR, AR und ZG, sowie der schweizerische Arbeitgeberverband und die Fédération romande des consommateur FRC haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Abgesehen davon, sind insgesamt 62 Stellungnahmen eingegangen, davon 22 von Kantonen, 5 von politischen Parteien, 2 von gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und 33

1SR 455

2 SR 817.0

205.01.00.12 BLV-D-F6013501/1207