Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/95: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) · 9 Seiten

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1. Ausgangslage und Inhalt der Vorlage

Der Bundesrat hat am 29. Januar 2026 die Änderung des Gesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) bezüglich der Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung BVG (AE) in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat schlägt vor, die am 25. September 2020 im dringlichen Bundesrecht vom Parlament beschlossene und am 26. September 2023 um 4 Jahre verlängerte befristete zinslose Anlagemöglichkeit der AE bei der Bundestresorerie angesichts des tiefen Zinsniveaus um weitere 6 Jahre zu verlängern (Art. 60b BVG1). Der Entwurf des Gesetzes verschärft allerdings die bisherigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des zinslosen Kontos bei der Bundestresorerie. Der Entwurf enthält folgende Punkte:

1. Die Regelung ist auf die AE beschränkt;

2. Die AE darf nur die Gelder der von ihr geführten Freizügigkeitskonten bei der Bundestresorerie platzieren (Abs. 1);

3. Dies gilt nur, wenn der Deckungsgrad im Freizügigkeitsbereich weniger als 103 % beträgt (Abs. 1);

4. Der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank SNB ist bei 0 % oder tiefer (Abs. 1);

5. Der Maximalbetrag ist auf 10 Milliarden Franken limitiert (Abs. 1);

6. Die Eidg. Finanzverwaltung verwaltet die Mittel unverzinslich (Abs. 2);

7. Die Einzelheiten werden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt (Abs. 3).

2. Übersicht über die Vernehmlassung

Die Vernehmlassung dauerte vom 29. Januar 2026 bis am 30. März 2026. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung Stellung zu nehmen. Insgesamt richtete sich die Einladung an 94 Empfänger. Da keine konkreten Fragen gestellt wurden, äusserten sich die Vernehmlassungsteilnehmenden frei zum Gesetzesentwurf und zum erläuternden Bericht. In den meisten Fällen war die Stellungnahme kurz und beschränkte sich auf die Zustimmung / Enthaltung / Ablehnung der Vorlage. Insgesamt gingen 42 Rückmeldungen zu den Bestimmungen der Vorlage ein.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über sämtliche Stellungnahmen.

Adressaten Anzahl Anzahl Stellungnahmen und eingeladene Rückmeldungen

Teilneh- (inkl. Schreiben mit ausdrücklichem mende Verzicht auf eine Stellungnahme)

1 Kantone 272 26

2 Politische Parteien 102

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden,

3 31

Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der 4 85

Wirtschaft 5 Weitere Organisationen und Durchführungsstellen 468

Total 94 42

1SR 831.40

2 Einschliesslich Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die nicht Stellung genommen hat.