Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/95: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) · 9 Seiten

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4 Teilnehmende verzichteten auf eine Stellungnahme. Von den insgesamt 38 Stellungnahmen

(ohne Verzicht) äusserten 36 ihre Zustimmung zur Vorlage. 2 Stellungnahmen lehnten eine Ver-

längerung der bisherigen Bestimmungen ab.

Der vorliegende Bericht informiert über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sind auf den folgenden Internetseiten öffentlich zugänglich: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen.

3. Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Stellungnahmen zur Änderung als Ganzes

Die Zustimmung zur Vorlage ist praktisch einhellig. Nur VVS und auch NE sprechen sich dagegen aus.

Kantone

GL, OW und TI verzichten auf eine Stellungnahme. Die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE,

GR, JU, LU, NW, SH, SO, SG, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH äussern ihre Zustimmung zur Vorlage. Der Kanton NE befürchtet hingegen eine Marktverzerrung für die gesamte 2. Säule (inkl. Vorsorgeeinrichtungen), falls Art. 60b dauerhaft bestehen bleibt.

Parteien

Die Mitte und die SVP befürworten die Vorlage.

Gemeinden

Der Gemeindeverband verzichtet auf eine Stellungnahme.

Dachverbände

SAV, SGV, kfmv, Travail.Suisse und SGB sprechen sich für die Vorlage aus.

Weitere Organisationen

ARPIP, ASIP, PK-Netz, Sifo, SSR und VASOS befürworten die Vorlage im Grundsatz. Der VVS lehnt sie als wettbewerbsverzerrende Vergünstigung ab. Er betont, dass Negativzinsen für alle Freizügigkeitsstiftungen ein Problem darstellen. Zudem hänge die Nichtannahme von Geldern oft mit der mangelnden Qualität der Daten zusammen, was zu kontaktlosen Vermögen führe. Dieses Geld könne die Auffangeinrichtung längerfristig anlegen.

4. Ergebnisse der Vernehmlassung im Einzelnen

4.1 Bedingung: Limite tiefer als 103 % (Abs. 1)

Die Limite von 103 % wird kaum in Frage gestellt oder ausdrücklich begrüsst (TG, ASIP, SGV). Die Mitte fragt sich allerdings, ob der Wert nicht zu niedrig ist. Auch kfmv möchte eine Überprüfung des Wertes mittels Sensitivitäten aufgrund der Finanzmarktentwicklungen sowie die Möglichkeit einer Prüfung und Anpassung der Limite. SAV stellt die gleichzeitige Anforderung einer Senkung der Limite von bisher 105 % auf 103 % und die vorgängige Auflösung der technischen (Kapitalschutz-) Rückstellungen in Frage.