Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/96: Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV): Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen, gezielte Informationen der Versicherten · 14 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht
1 Ausgangslage
Am 21. März 2025 hat das Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)1 verabschiedet: Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 22. Artikel 61 Absatz 1 der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV)3 wird angepasst, damit er mit Artikel 56a nKVG vereinbar ist. Am gleichen Tag hat das Parlament auch eine Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG)4 verabschiedet: Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen5. Deren Umsetzung erfolgt ebenfalls in diesem Entwurf zur Änderung der KVAV.
Am 5. November 2025 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der KVAV. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) lud die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie interessierte Kreise ein, zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen. Insgesamt wurden 69 Adressaten angeschrieben. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 19. Februar 2026.
2 Eingegangene Stellungnahmen
Insgesamt gingen 34 Stellungnahmen ein.
Kategorie Eingeladene Stellungnah- Spontane Total men auf Ein- Stellungnahladung men 1 Kantone 26 26 -26
2 Politische Parteien 10 2 -2
3 Gesamtschweizerische Dachverbände 3 - - - der Gemeinden, Städte und Berggebiete 4 Gesamtschweizerische Dachverbände 8 1 -1
der Wirtschaft 5 Kantonale Konferenzen 4 1 -1
6 Konsumentenverbände 4 - - - 7 Versicherer 5 1 -1
1 SR 832.10
2BBl 2025 1108
3 SR 832.121
4 SR 832.12
5 BBl 2025 1107