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Vernehmlassung 2026/102: 26.425 s pa. Iv. SPK-S. Verfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III, Entwurf 2: Schubert-Praxis · 3 Seiten

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Rechtsweg bei Abweichungen von Binnenmarktabkommen mit der EU. BG

5. Strafprozessordnung14

Art. 393 Abs. 3

3Sieht ein Bundesgesetz ausdrücklich eine Abweichung von einem Abkommen nach Artikel 147a Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200215 (ParlG) vor, so kann eine diesbezügliche Verletzung des Abkommens nicht gerügt werden.

Art. 398 Abs. 3bis

3bisSieht ein Bundesgesetz ausdrücklich eine Abweichung von einem Abkommen nach Artikel 147a Absatz 2 ParlG16 vor, so kann eine diesbezügliche Verletzung des Abkommens nicht gerügt werden.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt unter Vorbehalt von Absatz 3 das Inkrafttreten.

3[Im Falle fakultatives Referendum über Stabilisierungsteil] Das Gesetz tritt nur in Kraft, wenn die Referendumsfrist des Bundesbeschlusses vom ...17 über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) [Titel nach Entwurf Bundesrat] unbenützt verstrichen ist oder er vom Volk angenommen wurde.

3[Im Falle obligatorisches Referendum über Stabilisierungsteil] Das Gesetz tritt nur in Kraft, wenn der Bundesbeschluss vom ...18 über die Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) [Titel gemäss Pa.Iv. 26.425] von Volk und Ständen angenommen wurde.

14 SR 312.0

15 SR 171.10

16 SR 171.10

17 AS ...; BBl ...

18 AS ...; BBl ...