Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2026/2: Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen · 6 Seiten

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Abkommen die Aufwertung der Berufsmaturität und die Gleichbehandlung mit Inhaberinnen und Inhabern der eidgenössischen Berufsmaturität gewährleistet.

Auch die PHSG befürwortet das Abkommen. Sie schliesst sich den geäusserten Auffassungen zur Rolle Liechtensteins im schweizerischen Bildungssystem sowie zur durch das Abkommen gewährleisteten Gleichbehandlung an. Die PHSG erläutert, dass aufgrund der geografischen Nähe an der PHSG traditionell auch Studierende aus dem Fürstentum Liechtenstein immatrikuliert sind. Da sich bei den Eingangskompetenzen keine nennenswerten Unterschiede zu den Schweizer Studierenden zeigen, erwartet sie auch bei der Berufsmaturität – unter der Gegebenheit der erwähnten Bedingung bezüglich der zweiten Landessprache – keine Auffälligkeiten.

4 Stellungnahmen zu den Bestimmungen des in die Vernehmlassung geschickten Textes

Zu den Bestimmungen des Abkommensentwurfs gab es keine Anmerkungen.