Vernehmlassungsvorlage V über die Um- und Abschaltung gasbetriebener Zweistoffanlagen

Vernehmlassung 2026/27: ENERGIE: Überarbeitung Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Verordnung über die Um- und Abschaltung gasbetriebener Zweistoffanlagen

vom … ENTWURF Juni 2026

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 31 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 57 Absatz 1 und 4 und 60 Absatz des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 20161 (LVG),

verordnet:

Art. 1 Verbot

Die Betreiberinnen und Betreiber von Zweistoffanlagen dürfen zum Betrieb ihrer An- lagen kein leitungsgebundenes Gas verbrauchen.

Art. 2 Informationspflicht der Gasnetzbetreiber

1Die Gasnetzbetreiber müssen die an ihr Netz angeschlossenen Betreiberinnen und Betreiber unverzüglich über das Inkrafttreten dieser Verordnung informieren.

2Sie müssen ihnen für technische Auskünfte zur Verfügung stehen.

Art. 3 Dokumentations- und Meldepflicht

1Die Betreiberinnen und Betreiber von Zweistoffanlagen müssen die Umschaltung ihrer Anlage auf den anderen Brennstoff beziehungsweise die Abschaltung dokumen- tieren.

2°Sie müssen der Kriseninterventionsorganisation (KIO) des Verbands der schweize- rischen Gasindustrie die folgenden Informationen melden:

a. Name oder Firma;

b. Adresse des Standorts der Zweistoffanlage;

SR ..........

1SR 531

2026-... «%ASFF_YYYY_ID»