Vernehmlassungsvorlage V über die Kontingentierung von leitungsgebundenem Gas
Vernehmlassung 2026/27: ENERGIE: Überarbeitung Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage · 7 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 11 Strafbestimmung
Nach Artikel 49 LVG wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmun- gen dieser Verordnung zuwiderhandelt.
Art. 12 Vollzug
Die Organisation für wirtschaftliche Landesversorgung und die KIO sind für den Vollzug dieser Verordnung zuständig.
Art. 13 Inkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.3
2Sie gilt bis zum …
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Guy Parmelin
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
3 Dringliche Veröffentlichung vom … im Sinne von Art. 7 Abs. 3 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512).