Vernehmlassungsvorlage V über die Kontingentierung von leitungsgebundenem Gas

Vernehmlassung 2026/27: ENERGIE: Überarbeitung Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage · 7 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 11 Strafbestimmung

Nach Artikel 49 LVG wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmun- gen dieser Verordnung zuwiderhandelt.

Art. 12 Vollzug

Die Organisation für wirtschaftliche Landesversorgung und die KIO sind für den Vollzug dieser Verordnung zuständig.

Art. 13 Inkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.3

2Sie gilt bis zum …

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Guy Parmelin

Der Bundeskanzler: Viktor Rossi

3 Dringliche Veröffentlichung vom … im Sinne von Art. 7 Abs. 3 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512).